Alternative Anbieter trotz Briefmonopol? - Alternative Anbieter trotz Briefmonopol? 

Private Postdienstleister trotz Briefmonopol – wie geht das ?

Verbraucherschützer und private Postdienstleister schimpfen unentwegt über das Briefmonopol der Deutschen Post AG. Kein Tag vergeht, an dem nicht die sofortige Abschaffung des Monopols gefordert wird. Dabei gibt es doch bereits alternative Briefdienstleister, die auch in dem für die Deutsche Post AG reservierten Bereich bis 50 Gramm Briefgewicht tätig sind. Wie das trotz so genanntem Briefmonopol möglich ist, erklärt Ihnen posttip.de.

Die gesetzlichen Regelungen zum Briefmonopol

Grundsätzlich hat die Deutsche Post AG noch bis zum 31.12.2007 ein Angebotsmonopol auf Briefsendungen mit einem Gewicht von unter 50 Gramm. Darunter fallen rund 70 Prozent aller in Deutschland versendeten Briefe. Die Regelung findet sich im Postgesetz und wird vom Gesetzgeber mit der Verpflichtung der Deutschen Post AG begründet, in Deutschland die Grundversorgung mit Postdienstleistungen flächendeckend und zu einheitlichen Preisen sicherzustellen.

Aus der Regelung des Postgesetzes ergibt sich aber nicht nur die Monopolstellung der Deutschen Post AG, sondern auch dessen Ende. Denn zum 31.12.2007 soll das Monopol, nachdem es zum Januar 2006 bereits von 100 auf 50 Gramm gesenkt wurde, endgültig auslaufen.

Zusätzlich zur Exklusivlizenz profitiert die Deutsche Post AG noch von mehreren Steuervergünstigungen: Ihre Produkte sind mehrwertsteuerbefreit und sie selbst ist umsatzsteuerbefreit, während diese Vorteile ihren Wettbewerbern nicht zustehen.

Für alle anderen Postdienste besteht seit 1998 die Möglichkeit, bei der Bundesnetzagentur (vormals "Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post") Lizenzen zu erwerben, die etwa zur Beförderung von Briefen und Infopost außerhalb des Monopolbereichs, Päckchen, Paketen sowie Einschreiben und Eilzustellungen berechtigen. Seitdem hat sich das Angebot von Postdiensten in Deutschland schrittweise ausgeweitet und umfasst heute ca. 7 Prozent des Gesamtumsatzes.

Lizenzvergabe für bestimmte Dienstleistungen

Die Lizenzen, die seit 2002 bei der Bundesnetzagentur erworben werden können, tragen die Buchstaben A – H und bezeichnen verschiedene Postdienste, die wahlweise folgende Merkmale erfüllen müssen:

  • mehr als zweieinhalbmal so teuer wie ein Standardbrief der Deutschen Post AG oder schwerer als 50 Gramm (A)
  • Dokumentenaustauschdienst (C)
  • bei gleichem Preis mehr Service bieten als das Basisangebot der Deutschen Post AG, also "besondere Leistungsmerkmale aufweisen und qualitativ höherwertig" sein (D)
  • im Auftrag eines Großkunden dessen Post sortieren und bei der Deutschen Post AG abliefern (E)
  • im Auftrag eines Großkunden dessen Postfach leeren und die Post ausliefern (F)
  • Briefe in und aus dem Ausland (G bzw. H)

D-Lizenz ermöglicht Dienstleistung im Monopolbereich

Vor allem die Lizenz (D) hat sich als eine wichtige Möglichkeit für private Briefdienstleister erwiesen, sich nicht nur im Markt zu etablieren sondern auch im Monopolbereich bereits vor dem 31.12.2007 tätig zu werden.

Indem sie etwa die "Sendeverfolgung" für jeden bei ihnen eingelieferten Brief garantieren, gilt er als gleichwertig mit einem Einschreiben der Deutschen Post AG und damit als "höherwertig". Die Anbieter alternativer Briefdienste für Privatkunden nutzen in der Regel diese D-Lizenz, um schon heute Briefkästen aufzustellen, eigene Briefmarken zu verkaufen und im Monopolbereich Briefdienstleistungen anbieten zu können.

Alternative Dienste vor allem für Geschäftskunden tätig

Eine weitere Möglichkeit der alternativen Postzustellung ist die Betreuung von Geschäftskunden, denen in der Regel ein ganzes Servicepaket, von der Abholung und Sortierung bis zur Zustellung der Post, angeboten wird. Vor allem Inhaber regionaler Lizenzen, die für kleine und mittlere Unternehmen in einem oder mehreren benachbarten Landkreisen arbeiten, können in der Regel einen Großteil der Post selbst zustellen, da diese nur regional verschickt wird.

Sie genügen durch "höherwertige" Leistungen wie Abholung, Express- oder PZA-Zustellung sowohl den Anforderungen der Netzagentur als auch den Ansprüchen ihrer Kunden. Oftmals ergänzen die Lizenzen E und F mit dem auftraggebundenen Zugang zu Postfächern und Verteilzentren der Deutschen Post AG den Komplettservice für Geschäftskunden. Seit Beginn der Lizenzierung hat die Bundesnetzagentur über 1100 Lizenznehmer akzeptiert, von denen die meisten eine Kombination aus mehreren lizenzpflichtigen Dienstleistungen anbieten.