Das Briefmonopol |
Das Monopol der Deutschen Post AG gilt für Briefe bis 100 Gramm und Massensendungen bis 50 Gramm. Bisher darf nur die Deutsche Post solche Sendungen befördern. Die Briefe machen den größten Teil des deutschen Briefmarktes aus. 98 % aller in Deutschland versendeten Briefe werden momentan von der Deutschen Post befördert, nur 2 % entfallen auf regional begrenzte Anbieter. Die Post zieht jährliche Gewinne in Milliardenhöhe aus dem Briefbereich (knapp 80% des gesamten Konzerngewinns), anderen Anbietern bleibt dieses Geschäft größtenteils versperrt.
Ursprünglich war das Briefmonopol der Deutschen Post nur für eine "Übergangszeit" verliehen worden. In dieser Zeit sollte sich das Unternehmen ausreichend auf den Wettbewerb und das Bestehen als eigenständiger Dienstleister vorbereiten können. Nach dem erfolgreichen Börsengang und Rekordgewinnen des Monopolisten kann nun die Transformation zu einem wettbewerbsfähigen Unternehmen als abgeschlossen betrachtet werden. In den Augen der Postkonkurrenten besteht somit kein Grund mehr für einen weiteren Schutz der Deutschen Post AG.
Zusätzlich zur Verlängerung des Briefmonopols wurde in dem Entwurf zum neuen Postgesetz festgelegt, dass die Entgelte für Sammeleinlieferungen von 50 und mehr Briefsendungen nicht mehr von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post genehmigt werden müssen. Diesen Zusatz sehen Experten geradezu als weitere Möglichkeit für die Post AG, ihre Monopolstellung auf dem Markt auszubauen und Konkurrenten zu verdrängen. Die Post kann nun ohne Zustimmung der Regulierungsbehörde Geschäftskunden besonders lukrative Angebote machen, und somit andere Anbieter unterbieten.
Genau das träfe die privaten besonders hart, weil sie sich in diesen Nieschen erfolgreich einnisten konnten und die nun ihre letzte Bastion darstellen. Faktisch könnte die Post ihre Angebote weiter über den Briefdienst subventionieren und andere Anbieter, die sich exklusive Dumpingpreise nicht leisten können, auf lange Sicht ausstechen.