E-Book-Reader, Handschuhe oder Brillen – all das lässt sich bequem mit dem Maxibrief der Deutschen Post verschicken. Solange es nur ein Gewicht von bis zu einem Kilogramm hat. Auf Wunsch auch mit Versicherung und Sendungsverfolgung für höherwertige Waren.
Ein Briefporto, in diesem Falle für den Maxibrief der Deutschen Post, errechnen, kann teilweise wissenschaftliche Züge annehmen. Dabei will der Kunde doch nur eines: Einen Brief sicher von A nach B transportiert haben. So einfach wird es ihm aber nicht gemacht. Er muss zuvor auch einiges tun.
Der Kunde muss zuvor die Maßeinheiten seiner Sendung ausrechnen und abwiegen. Sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post durchlesen und dann entscheiden, wie er den Maxibrief verschicken will – einfach, per Nachnahme, per Einschreiben oder als Wertbrief.
Damit es keine bösen Überraschungen beim Endpreis gibt, sollte der Kunde sich alle Leistungen, die er für seinen Maxibrief wünscht, notieren. Dahinter das entsprechende Entgelt für die Leistung und anschließend alles zum Basisporto des Maxibriefes dazu addieren. So erhält der Kunde den Endpreis für seinen Maxibrief.
Der Maxibrief der Deutschen Post mit kombinierbaren Zusatzleistungen
Der Maxibrief hat in der Länge die Maße von zehn bis 35,3 Zentimetern. In der Breite misst er von sieben bis 25 Zentimetern. Die Höhe darf maximal fünf Zentimeter betragen. Die Form kann auch eine Quadrat aufweisen. Das Gewicht darf insgesamt ein Kilogramm nicht überschreiten. Dann kostet der Maxibrief seit 1. Januar 2016 innerhalb Deutschlands 2,60 Euro. International werden sieben Euro fällig.
Der Maxibrief als Einschreiben in verschiedenen Varianten
Wer diesen Brief per Einschreiben Einwurf verschickt zahlt noch einmal zusätzlich 2,15 Euro. Mit dem Einschreiben Einwurf hat der Kunde die Sicherheit, dass der Zusteller die Sendung ausgeliefert hat. Denn den Einwurf in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers muss der Zusteller für die Deutsche Post dokumentieren.
Wer absolut auf Nummer sicher gehen will, dass ein bestimmter Empfänger beispielsweise eine Terminsache fristgerecht erhält, kann hier die Form des Einschreibens wählen. Sie kostet 2,50 Euro zusätzlich zum Briefporto. Hierbei übergibt der Zusteller die Sendung persönlich an den Empfänger oder einen Empfangsberechtigten und lässt sich dies auch von ihm mit der Unterschrift bestätigen. Die Unterschrift kann im Internet unter der Sendungsverfolgung angezeigt werden.
Die nächste Variante ist das Einschreiben Eigenhändig und kostet 4,65 Euro zusätzlich zum Briefporto. Hier übergibt der Zusteller die Sendung persönlich an den Empfänger oder einen Bevollmächtigten und lässt sich dies mit einer Unterschrift bestätigen. Wobei der Bevollmächtigte nicht einfach nur „Ehemann“ sagen darf, sondern einen schriftlichen Nachweis erbringen muss, dass er im Namen des Empfängers die Sendung entgegennehmen darf.
Beim Einschreiben Rückschein für ebenfalls 4,65 Euro zusätzlich zum Briefporto wird die Sendung persönlich durch den Zusteller an den Empfänger oder Empfangsberechtigten gegen einen Unterschrift übergeben. Der Absender erhält anschließend die Empfangsbestätigung mit dem Zustelldatum und der Originalunterschrift zugesendet.
Beim Einschreiben Eigenhändig Rückschein für 6,80 Euro zusätzlich zum Briefporto wird die Sendung durch den Zusteller persönlich nur gegen Unterschrift dem Empfänger ausgehändigt oder aber einem schriftlich Bevollmächtigten. Der Absender bekommt die Empfangsbestätigung mit dem Zustelldatum und der Originalunterschrift des Empfängers anschließend zugesendet. Für diese Einschreiben-Variante gibt es online keine Briefmarken zu kaufen. Der Kunde muss eine Filiale der Deutschen Post aufsuchen.
Den Sendestatus des Einschreibens können Kunden in der Regel bereits einen Tag nach der Einlieferung online abrufen. Bei den Varianten Einschreiben Rückschein und Eigenhändig können dort auch die Auslieferungsbelege angesehen werden.
Kommt es zu einem Verlust oder einer Beschädigung der Sendung haftet die Deutsche Post beim Einschreiben maximal bis zu einer Höhe von 25 Euro und nur bis 20 Euro beim Einschreiben Einwurf. Die Deutsche Post haftet nicht für Bargeld oder wertvolle Gegenstände. Als Ausnahme gelten Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten bis zu 25 Euro.
Der Maxibrief kann auch per Nachnahme verschickt werden
Wer mit seinem Maxibrief eine Ware verschickt, die der Empfänger anschließend bezahlen soll, der ist als Absender mit der Variante Nachnahme Brief National gut bedient. Der Zusteller händigt die Sendung nur aus, wenn der Empfänger den geforderten Betrag sofort bezahlt.
Die Deutsche Post überweist den Betrag dann umgehend auf das Absenderkonto. Diesen Service lässt sich die Deutsche Post zusätzlich zum Porto mit 2,40 Euro bezahlen. Hinzu kommt jetzt noch die Gebühr für die Geldübermittlung – diesen Betrag von zwei Euro zieht die Deutsche Post von dem eingezogenen Betrag ab.
International ist dieser Service nur in bestimmte Länder möglich und geschieht immer nur im Zusammenhang mit Einschreiben International oder Wertbrief International. Der Aufpreis zum Briefporto für die Nachnahme International beträgt sieben Euro.
So lässt sich ein Maxibrief versichern
Wer den Wert des verschickten Gegenstandes versichern will, kann dies für 4,30 Euro zusätzlich zum Portopreis des Maxibriefes. Mit Wert National ist der Maxibrief-Inhalt bis zu einer Haftungshöhe von 500 Euro versichert. Auf diesem Weg kann auch Bargeld in einer maximalen Höhe von 100 Euro verschickt werden. Eine Kombination von beidem ist nicht möglich.
Im Falle eines Verlustes ersetzt die Deutsche Post die Höhe des nachgewiesenen Schadens. Dafür muss unbedingt die Einlieferungs-Quittung aufgehoben werden. Wenn nichts anderes dazu gebucht worden ist, liefert die Deutsche Post den wertvollen Maxibrief gegen die Unterschrift vom Empfänger aus.
Die Sendungen können im Internet verfolgt werden. Der Empfänger bekommt in der Filiale einen Einlieferungsbeleg und später eine schriftliche Empfangsbestätigung. Frankiert werden kann auch mit Marken aus dem Internet. Zudem kann der Maxibrief auch in einer Packstation der Deutschen Post DHL in Empfang genommen werden.
Veränderte Maße beim Maxibrief sind mit Zuzahlung möglich
Werden die Maße beim Maxibrief innerhalb Deutschlands übertroffen, werden 2,20 Euro zusätzliches Entgelt für größere Maxibriefe bis 60 Zentimeter Länge, 30 Zentimeter Breite und 15 Zentimeter Höhe fällig. Hier darf das Höchstgewicht zwei Kilo nicht übersteigen. Bei internationalen Sendungen werden 17 Euro fällig. Passende Versandkartons gibt es beispielsweise schon ab 2,49 Euro im Internet in der eFiliale der Deutschen Post.
Aufbewahrung der Sendungen durch die Deutsche Post
Die Deutsche Post hält Sendungen, deren Empfänger sie nicht am Bestimmungsort angetroffen haben, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (inklusive Samstage) in ihren Filialen bereit. Kommt der Empfänger nicht persönlich, muss der Abholer eine Bevollmächtigung des Empfängers vorweisen.
Kann eine Sendung einen Empfänger nicht erreichen, gilt sie als unzustellbar. Dies gilt auch für eine Annahmeverweigerung, welche nicht nur persönlich ausgesprochen werden muss, sondern auch durch Zukleben des Briefkastens oder mit einem Einwurfverbot am Briefkasten geschehen kann. Dann befördert die Deutsche Post die Sendung innerhalb Deutschlands wieder an den Absender zurück, sofern dies durch bestimmte Bedingungen von der Deutschen Post nicht ausgeschlossen ist. Eine Rückbeförderung in das Ausland ist nicht vorgesehen.
Bei unzustellbaren Sendungen ist die Deutsche Post berechtigt, diese zu öffnen. Kann ein Absender oder anderer Berechtigter dadurch ebenfalls nicht ausfindig gemacht werden, kann die Deutsche Post nach entsprechender Frist den Inhalt verwerten. Unverwertbares oder verdorbenes Gut darf die Deutsche Post sofort vernichten.
Zusätzliche Kosten stehen nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Was kaum einer weiß: Mit der Abgabe und dem entsprechenden Porto für eine Sendung ist noch lange nicht alles für den Versender erledigt. Er geht damit einen Vertrag ein. Deshalb sollte jeder Kunde immer zuvor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post steht unter dem Punkt Entgelt unter anderem auch, dass der Absender über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten erstatten muss, die die Deutsche Post in besonderen Fällen aus Anlass der Beförderung der Sendung im Interesse des Absenders verauslagen muss. Als Beispiel werden hier Lagerentgelte aufgeführt.
Ebenso müssen Verbraucher aufhorchen, wenn sie sich nicht über die Bestimmungen von Gefahrgut klar sind. Auch Parfüm ist ein Gefahrgut. Der Absender muss die Deutsche Post darüber unterrichten. Kommt es infolge von nachlässig verpacktem und dem Dienstleister gegenüber verschwiegenem Gefahrgut beispielsweise zum Auslaufen einer Flüssigkeit und zieht eventuell einen Feuerwehreinsatz nach sich, so sind diese Kosten vom Absender zu bezahlen.