Deutsche Post: Mit dem Maxibrief Waren verschicken
E‑Book‑Reader, Handschuhe oder Brillen – all das lässt sich bequem mit dem Maxibrief der Deutschen Post verschicken. Solange es nur ein Gewicht von bis zu einem Kilogramm hat. Auf Wunsch auch mit Versicherung und Sendungsverfolgung für höherwertige Waren.
Ein Briefporto, in diesem Falle für den Maxibrief der Deutschen Post, errechnen, kann teilweise wissenschaftliche Züge annehmen. Dabei will der Kunde doch nur eines: Einen Brief sicher von A nach B transportiert haben. So einfach wird es ihm aber nicht gemacht. Er muss zuvor auch einiges tun.
Der Kunde muss zuvor die Maßeinheiten seiner Sendung ausrechnen und abwiegen. Sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post durchlesen und dann entscheiden, wie er den Maxibrief verschicken will – einfach, per Nachnahme, per Einschreiben oder als Wertbrief.
Damit es keine bösen Überraschungen beim Endpreis gibt, sollte der Kunde sich alle Leistungen, die er für seinen Maxibrief wünscht, notieren. Dahinter das entsprechende Entgelt für die Leistung und anschließend alles zum Basisporto des Maxibriefes dazu addieren. So erhält der Kunde den Endpreis für seinen Maxibrief.
Der Maxibrief der Deutschen Post mit kombinierbaren Zusatzleistungen
Der Maxibrief hat in der Länge die Maße von zehn bis 35,3 Zentimetern. In der Breite misst er von sieben bis 25 Zentimetern. Die Höhe darf maximal fünf Zentimeter betragen. Die Form kann auch eine Quadratform aufweisen. Das Gewicht darf insgesamt ein Kilogramm nicht überschreiten. Dann kostet der Maxibrief seit dem 1. Januar 2025 innerhalb Deutschlands 2,90 Euro.
International werden 6,50 Euro fällig für Maxibrief bis 1.000 g.
Der Maxibrief als Einschreiben in verschiedenen Varianten
Wer diesen Brief per Einschreiben Einwurf verschickt, zahlt zusätzlich 2,35 Euro.
Für die Variante Einschreiben Standard beträgt der Aufpreis 2,65 Euro.
Das Einschreiben Rückschein kostet zusätzlich 4,85 Euro.
Für Einschreiben Wert liegt der Aufpreis bei 4,45 Euro.
Den Sendestatus des Einschreibens können Kunden in der Regel bereits einen Tag nach der Einlieferung online abrufen. Bei den Varianten Einschreiben Rückschein und Einschreiben Wert lassen sich dort auch Auslieferungsbelege einsehen.
Kommt es zu einem Verlust oder einer Beschädigung der Sendung, haftet die Deutsche Post beim Einschreiben in der Regel bis zu 25 Euro, beim Einschreiben Einwurf bis zu 20 Euro. Die Deutsche Post haftet nicht für Bargeld oder sehr wertvolle Gegenstände. Als Ausnahme gelten Briefmarken, einzelne Fahrkarten oder Eintrittskarten bis 25 Euro.
Der Maxibrief kann auch per Nachnahme verschickt werden
Dieser Service ist jedoch seit 1. Januar 2025 eingestellt.
So lässt sich ein Maxibrief versichern
Wer den Wert des verschickten Gegenstandes versichern will, kann dies mit Wert National für einen Aufpreis von 4,45 Euro zusätzlich zum Basisporto tun.
m Falle eines Verlustes ersetzt die Deutsche Post die Höhe des nachgewiesenen Schadens. Dafür muss unbedingt die Einlieferungs-Quittung aufgehoben werden. Wenn nichts anderes dazu gebucht worden ist, liefert die Deutsche Post den wertvollen Maxibrief gegen die Unterschrift vom Empfänger aus.
Die Sendungen können im Internet verfolgt werden. Der Empfänger bekommt in der Filiale einen Einlieferungsbeleg und später eine schriftliche Empfangsbestätigung. Frankiert werden kann auch mit Marken aus dem Internet. Zudem kann der Maxibrief auch in einer Packstation der Deutschen Post DHL in Empfang genommen werden.
Veränderte Maße beim Maxibrief sind mit Zuzahlung möglich
Wenn die zulässigen Maße überschritten werden (z. B. Länge bis 60 cm, Breite bis 30 cm, Höhe bis 15 cm) und das Gewicht unter 2.000 g bleibt, fällt ein Zusatzentgelt an. Für solche größeren Maxibriefe wurde bisher 17,00 Euro international angegeben.
Aufbewahrung der Sendungen durch die Deutsche Post
Die Deutsche Post hält Sendungen, deren Empfänger sie nicht am Bestimmungsort angetroffen haben, innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (inklusive Samstage) in ihren Filialen bereit. Kommt der Empfänger nicht persönlich, muss der Abholer eine Bevollmächtigung des Empfängers vorweisen.
Kann eine Sendung einen Empfänger nicht erreichen, gilt sie als unzustellbar. Dies gilt auch für eine Annahmeverweigerung, welche nicht nur persönlich ausgesprochen werden muss, sondern auch durch Zukleben des Briefkastens oder mit einem Einwurfverbot am Briefkasten geschehen kann. Dann befördert die Deutsche Post die Sendung innerhalb Deutschlands wieder an den Absender zurück, sofern dies durch bestimmte Bedingungen von der Deutschen Post nicht ausgeschlossen ist. Eine Rückbeförderung in das Ausland ist nicht vorgesehen.
Bei unzustellbaren Sendungen ist die Deutsche Post berechtigt, diese zu öffnen. Kann ein Absender oder anderer Berechtigter dadurch ebenfalls nicht ausfindig gemacht werden, kann die Deutsche Post nach entsprechender Frist den Inhalt verwerten. Unverwertbares oder verdorbenes Gut darf die Deutsche Post sofort vernichten.
Zusätzliche Kosten stehen nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Was kaum einer weiß: Mit der Abgabe und dem entsprechenden Porto für eine Sendung ist noch lange nicht alles für den Versender erledigt. Er geht damit einen Vertrag ein. Deshalb sollte jeder Kunde immer zuvor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesen.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post steht unter dem Punkt Entgelt unter anderem auch, dass der Absender über das vereinbarte Entgelt hinaus sämtliche Kosten erstatten muss, die die Deutsche Post in besonderen Fällen aus Anlass der Beförderung der Sendung im Interesse des Absenders verauslagen muss. Als Beispiel werden hier Lagerentgelte aufgeführt.
Ebenso müssen Verbraucher aufhorchen, wenn sie sich nicht über die Bestimmungen von Gefahrgut klar sind. Auch Parfüm ist ein Gefahrgut. Der Absender muss die Deutsche Post darüber unterrichten. Kommt es infolge von nachlässig verpacktem und dem Dienstleister gegenüber verschwiegenem Gefahrgut beispielsweise zum Auslaufen einer Flüssigkeit und zieht eventuell einen Feuerwehreinsatz nach sich, so sind diese Kosten vom Absender zu bezahlen.