Feldpost im Zweiten Weltkrieg
Während des Zweiten Weltkrieges sind Schätzungen zufolge 30 bis 40 Milliarden Feldpostsendungen zwischen Heimat und Front versendet worden. Zum Vergleich: Im Krieg 1870/71 betrug die Anzahl der Feldpostsendungen ungefähr 100 Millionen, im Ersten Weltkrieg waren es dann schon 28,7 Milliarden.
Die wenigen erhaltenen Dokumente sind für Forscher von enormer Bedeutung, da sie Protokolle persönlicher Erfahrungen sind und Aufschluss über den Alltag an der Front geben. Sie spiegeln das Verständnis des Verfassers vom Kriegsgeschehen wieder. Die Briefe sind Augenzeugenberichte mit einem hohen Grad an Authentizität, denn ihre Aussagen sind keine Rückblicke und somit nicht durch heutiges Wissen beeinflusst. Sie stellen die subjektive Wirklichkeit des Krieges dar, trotz der stattfindenden Zensur durch das jeweilige Regime.
Organisatorisch unterschied man im zweiten Weltkrieg zwischen militärischen Feldpost-Sendungen, die von Wehrmachtsdienstsstellen abgesandt wurden und den Privatsendungen der Wehrmachtsangehörigen als Absender oder Empfänger, die in persönlichen Angelegenheiten versandt wurden.
Sendungen bis 1 Kilogramm
Zugelassen waren gewöhnliche Postkarten und Briefsendungen mit einem Gewicht bis 250 Gramm und Päckchen bis ein Kilogramm, Post- und Zahlungsanweisungen ins Feld bis 1000 Reichsmark, Postanweisungen und Zahlkarten vom Felde bis 1000 Reichsmark, Zeitungen bzw. Zeitungspakete und Telegramme. Bis 25 Gramm wurde eine Gewichtsüberschreitung bei Briefen und bis 100 Gramm bei Päckchen toleriert. Militärische Dienststellen konnten zusätzlich noch Sendungen unter Einschreiben oder als Wertbrief sowie Pakete (Päckchen über ein Kilogramm) versenden. Vom Versand ausgeschlossen waren Postaufträge, Postnachnahmen, Postwurfsendungen, Briefe mit Zustellurkunde, Rückscheinsendungen und telegraphische Zahlungsanweisungen.
Die Gebührenordnung änderte sich zu Beginn des Krieges mehrfach. Im Dezember 1940 galt schließlich die Regel, dass Sendungen bis 275 Gramm gebührenfrei befördert wurden. Briefe und Päckchen über 275 Gramm bis ein Kilogramm kosteten 20 Pfennig. Zeitungspakete durften über ein Kilogramm wiegen. Hier wurden 20 Pfennig je angefangenem Kilogramm berechnet. Alle Sendungen mussten den Vermerk „Feldpost“ und die genaue Anschrift des Absenders tragen. Ausnahmen waren Sendungen von Dienststellen und Angehörigen von Einheiten, deren Anschrift bzw. Aufenthaltsort geheim bleiben sollte. Für diese Post durfte als Absenderangabe nur die allgemeine Feldpostanschrift verwendet werden. In der Anschrift der Sendungen an die Soldaten mussten Dienstgrad und Name des Empfängers angegeben sein, dazu entweder die fünfstellige Feldpostnummer oder die volle Dienstanschrift seiner Wehrmachtseinheit.
In der Regel wurden die privaten Feldpostsendungen bei einem Feldpostamt eingeliefert. Die Einlieferung durch reguläre Briefkästen war zwar prinzipiell auch möglich, in diesem Fall wurden dann aber die üblichen Gebühren des öffentlichen Postdienstes berechnet. Dienstliche Sendungen wurden durch die entsprechende Einheit beim zuständigen Feldpostamt zur Weiterbeförderung eingeliefert. In den Kriegswirren konnte es zeitweise zur Unterbrechung des Postverkehrs kommen.