Jahresbericht der BNetzA zum KEP- und Briefmarkt - Künftige Maßnahmen der Bundesnetzagentur 

Künftige Maßnahmen der Bundesnetzagentur

Durch den Wegfall des Briefmonopols hat auch die Hauptaufgabe der Bundesnetzagentur im Bereich Post – die Genehmigung der Briefpreise im Voraus – an Bedeutung verloren. Im Voraus muss sich die Deutsche Post lediglich die Preise für Einzelbriefsendungen genehmigen lassen. Die Entgelte für Massensendungen unterliegen lediglich noch einer nachträglichen Missbrauchskontrolle.

Künftig will sich die Bonner Behörde verstärkt den grenzüberschreitenden Briefdienstleistungen widmen. Es soll untersucht werden, welche Wege Briefsendungen von und nach Deutschland nehmen, über welche Dienstleister der Versand erfolgt und in welchem Umfang Briefe ins und vom Ausland verschickt werden. Das Ergebnis der Untersuchung soll als Grundlage für die Anwendung des Postgesetzes auf grenzüberschreitende Briefsendungen dienen.

Fokus auf Wettbewerb und Innovationen

Darüber hinaus will man bei der Bundesnetzagentur ein verstärktes Augenmerk auf Wettbewerb und Innovation im Briefmarkt legen. Da die ohnehin geringe Wettbewerbsintensität seit dem 1.1.2008 weiter abgenommen habe, sei dies dringend erforderlich. Die Regulierungsbehörde will eine Plattform einrichten, die dem Austausch von innovativen Ansätzen zur Förderung des Wettbewerbs dienen soll. Zielgruppe sollen vor allem Unternehmen, die Fachöffentlichkeit und interessierte Kreise sein.

Auch im Jahr 2009 will die Bundesnetzagentur eine Erhebung zu den Arbeitsbedingungen im Postsektor durchführen. Im Fokus stehen dabei der Lohn, die Arbeitszeiten und der Urlaub. Die Ergebnisse dieser Erhebung sollen vor allem den Maßstab für die Erteilung einer Lizenz an ein Unternehmen aktualisieren.

Entschädigungsregelung für mangelhafte Zustellung

Schlussendlich sollen die Rechte der Verbraucher beim Postversand nachhaltig gestärkt werden. Wie dem Jahresbericht 2008 zu entnehmen ist, häufen sich die Beschwerden der Verbraucher im Bereich der Zustellqualität. In der Mehrzahl geht es um überlange Laufzeiten, nicht tägliche Zustellungen, Falschzustellungen, Rücksendungen trotz korrekter Anschrift und Missachtung von Weisungen des Empfängers.

Da in solchen Fällen aufgrund von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mangelnder Anspruchsgrundlage keine Haftungsregelung besteht, bleibt der Kunde auf etwaigen Schäden sitzen. Die Bundesnetzagentur will nun auf der Grundlage einer EU-Norm zur Beschwerdebearbeitung Anforderungen an eine Haftungsregelung für Postdienstleistungen formulieren. Vorbild sollen die Regelungen zur Entschädigung für Bahnreisende sein. Genauere Details oder aber einen Zeitplan für dieses Vorhaben nannte die Behörde aber nicht.