Postvorbereitende Leistungen - Frühzeitige Öffnung des Briefmarktes?
Der deutsche Briefmarkt soll langfristig liberalisiert werden, um mehr Wettbewerb zu fördern. Mehrere Richtungsentscheidungen deuten jedoch auf ein vorzeitiges Ende der bisherigen Diskriminierung vor allem von mittelständischen Unternehmen mit vergleichsweise geringem Sendungsvolumen. Das Bundeskartellamt wies zuletzt die Deutsche Post AG an, ihren Wettbewerbern ab dem 15.07.2005 nur noch Teilleistungsverträge ohne Rückerstattungsverpflichtung anzubieten. Bundeskartellamt und Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden zudem schon im Frühjahr für eine sofortige Einschränkung des Briefmonopols der Deutschen Post AG bei postvorbereitenden Leistungen. Was dies für den deutschen Briefmarkt bedeutet, welche Leistungen und Rabatte erbracht werden und wie der deutsche Briefmarkt im internationalen Vergleich einzuschätzen ist, lesen Sie hier...
Gerichtliche Entscheidung
Die Deutsche Post AG muss bei der Briefbeförderung mehr Wettbewerb durch Konkurrenten zulassen: Das Behindern von Wettbewerbern durch Verwährung von Leistungen und Rabatten bei postvorbereitenden Leistungen sei unrechtmäßig, entschied das Bundeskartellamt am 14.2.2005.
Den von der Deutschen Post AG eingereichten, juristischen Einspruch zum Sofortvollzug lehnte das Oberlandesgericht Düsseldorf jedoch am 13.4.2005 ab und unterstrich damit die Entscheidung des Bundeskartellamtes. Dem Urteil folgen seitdem zahlreiche Unternehmen, die mit dem Einsammeln und Vorsortieren von Sendungen bisher verwährte Rabatte der Deutschen Post AG erreichen und an ihre Kunden weitergeben wollen. Am 15.07.2005 wies das Bundeskartellamt die Post förmlich darauf hin, die in Verträgen mit privaten Briefdienstleistern festgelegte Rückzahlungsverpflichtung wieder aufheben.