Postvorbereitende Leistungen
Regelungen zu "postvorbereitenden Dienstleistungen" sind ursprünglich nicht im Postgesetz (PostG) verankert. Sie bezeichnen Leistungen, die dem Postweg bzw. der Beförderungskette vorgeschaltet sind und betreffen demnach Leistungen, die einen Brief erst versandfertig machen. Hierzu zählt der Druck, die Kuvertierung, die Etikettierung, die Adressierung und die Frankierung einer Sendung.
Interessant sind derartige Dienstleistungen insbesondere für Unternehmen oder Institutionen, mit einem stark standardisierten Sendungsvolumen. Da die Postvorbereitung der Briefbeförderung unmittelbar vorgelagert ist und der Service aus einer Hand bei entsprechendem Sendungsvolumen wirtschaftlich sinnvoll ist, greift die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG zur Beförderung von Sendungen bis 100g auch in den Markt der Postvorbereitung ein.
Rabatte für Konsolidierung
In der aktuellen Diskussion wird der Begriff postvorbereitende Leistung durch Beschluss des Kartellamts ausgedehnt: Die weitere Vorbereitung von Briefen für die Deutsche Post bzw. den eigentlichen Beförderungsweg - also das Abholen, Vorsortieren und Einliefern von Sendungen wird auch als Konsolidierung bezeichnet. Verschiedene sogenannte Konsolidierer verstärken nach dem Düsseldorfer Gerichtsurteil ihre Aktivitäten im Briefmarkt und schließen Teilleistungsverträge mit der Deutschen Post AG.
In diesen Teilleistungsverträgen vereinbaren Konsolidierer und Monopolist, welche Teile der Transportleistung für welches Sendungsvolumen übernommen werden und welche Rabatte für diese Teilleistungen gewährt werden. Die Höhe des Rabatts richtet sich nach Volumen und Lieferort (siehe Tabelle). Derartige feste Rabatte wurden bisher nur Großkunden der Deutschen Post AG gewährt.
Teilleistung | Sendungsvolumen | Rabatt |
Einlieferung beim BZA "Briefzentrum Abgang" | 5000-10.000 | 3% |
10.001-15.000 | 6% | |
15.001-20.000 | 10% | |
20.001-25.000 | 14% | |
ab 25.000 | 18% | |
Einlieferung beim BZE "Briefzentrum Eingang" | ab 500 | 21% |