Umsatzsteuer auf Postdienst-leistungen - Wegfall der Vorausverfügungen 

Wegfall Vorausverfügungen

Beim normalen Briefversand gibt es zwar keine Preisänderungen, dafür streicht die Deutsche Post einige Arten der Vorausverfügung. Folgende Vorausverfügungen werden von der Post ab Juli 2010 nicht mehr umgesetzt:

"Wenn Empfänger verzogen, zurück!"
"Wenn unzustellbar, zurück!"
"Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte!"
"Bei Unzustellbarkeit Anschriftenberichtigungskarte!"
"Bei Mängeln in der Anschrift Anschriftenberichtigungskarte!"


Weiterhin möglich sind noch folgende zwei Vorausverfügungen:

"Nicht nachsenden!"
"Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!"


Bei der normalen Post erfolgt auch weiterhin eine kostenlose Rücksendung des unzustellbaren Briefes mit einem entsprechenden Vermerk über die Unzustellbarkeit. Die Anschriftenberichtigungskarte gibt es ab 1. Juli 2010 allerdings nicht mehr. Für diesen Service verweist die Post nun auf den kostenpflichtigen Dienst „Premiumadress“, über den auch die Rücksendung von Infopost und Infobrief beauftragt werden kann.

Electroreturn

Der Service Electroreturn, mit dem kleine Elektroaltgeräte einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden können, wird durch die Umsatzsteuer überhaupt erstmalig kostenpflichtig. Der Versand kostet künftig einen Euro zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Bislang war der Service Electroreturn kostenfrei.