Was darf rein ins Paket? |
Wie schon beschrieben können die Paketdienste beim Transport der Sendungen keine Rücksicht auf den Inhalt nehmen. Daher geben Sie auch keine Garantie, dass verderbliche oder zerbrechliche Güter wohlbehalten beim Empfänger ankommen. So sind Tiere und lebende Pflanzen grundsätzlich vom Transport als Paket ausgeschlossen. Leicht verderbliche oder temperaturempfindliche Güter werden auf die Gefahr des Versenders zur Beförderung angenommen, eine Spezialbehandlung erfolgt jedoch nicht. Auch vom Versand von empfindlichen Elektrohaushaltsgeräten wie Monitoren oder Fernsehern sollte man absehen. Ebenso dürfen keine explosiven Stoffe in Paketen verschickt werden.
Wertsendungen
Bei Wertsendungen sind bank- und geldwerte Gegenstände ausgeschlossen, für die im Schadensfall keine Sperrung sowie ein Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden kann. Das betrifft zum Beispiel
- Bargeld (gültiges Papier- oder Münzgeld)
- gültige Briefmarken
- Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin als Barren, Goldnuggets oder Münzen
- übertragbare Eintrittskarten und Fahrkarten
- Blankoreiseschecks
- gültige Telefonkarten
- Scheckkarten, Kreditkarten
- Schmuck, Uhren, Edelsteine
Alle anderen Wertgegenstände dürfen versandt werden. Doch beachten Sie bitte die Versicherungshöchstgrenze der einzelnen Paketdienste und Tarife (so sind Päckchen der Deutschen Post AG grundsätzlich nicht versichert). Einige Paketdienste bieten auch eine Höherversicherung der Sendung bis beispielsweise 25.000 oder 50.000 Euro an.