Die Deutsche Post hat seine marktherrschende Stellung in mehreren Fällen im Bereich der Briefdienstleistungen missbraucht und den fairen Wettbewerb behindert. Aus diesem Grund sprach das Bundeskartellamt dem Bonner Unternehmen eine Abmahnung aus. (Az.: B 9 – 128/12)
Die Deutsche Post ist als Briefdienstleister Nummer eins verpflichtet, ihren Wettbewerben einen Teilzugang zu ihrem Netz zu ermöglichen: Der Mitbewerber sammelt Briefe bei seinen Kunden ein und liefert sie frankiert, nummeriert und vorsortiert ins Briefzentrum der Post. Anschließend erhalten die Endkunden ihre Briefe. Der Bonner Briefdienstleister einen gewissen Satz des Standardportos. Mit mehreren Großkunden vereinbarte die Post Briefpreise und Treuerabatte, die unter den Preisen der Wettbewerberlagen. Nach Ansicht des Bundeskartellamts hat das Unternehmen den fairen Wettbewerb eingeschränkt.
"Scheinbar unwichtige Absprachen oder Klauseln in Verträgen können zu Verstößen gegen das Kartellrecht führen", sagte Rechtsanwalt Michael Horak.
Dieses Vorgehen hat die Deutsche Post bereits 2013 eingestellt. Daher hielt das Bundeskartellamt eine Abmahnung als ausreichend. Der Konzern bestreitet die Vorwürfe und legte Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein.
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