Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) hat die Entscheidung der Oberfinanzdirektion Rheinland (OFD) bezüglich einer etwaigen Umsatzsteuerpflicht der Deutschen Post bei Postzustellungsaufträgen scharf kritisiert. Der Anwalt des BdKEP hatte bei der OFD Rheinland, die für die Deutsche Post AG zuständig ist, und gleichzeitig beim nordrheinwestfälischen Finanzministerium eine Beschwerde gegen die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post bei Postzustellungsaufträgen eingereicht.
Nach Angaben des BdKEP hat die OFD nun erklärt, dass sie nicht mehr zuständig sei und die Beschwerde vielmehr dem Finanzministerium des Landes vorgelegt habe. Dieses wiederum, so der BdKEP, habe mitgeteilt, nicht ohne Rücksprache mit den zuständigen Bundesbehörden zu entscheiden.
Der BdKEP sieht in dieser Vorgehensweise eine Verzögerung, durch die der Wettbewerb Schaden nehmen und Umsätze verloren gingen. Der Verband würde es sich vorbehalten, Schadenersatzansprüche und eventuelle strafrechtliche Konsequenzen zu prüfen, hieß es in einer offiziellen Mitteilung.