Der Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das neue Arbeitnehmerentsendegesetz vorerst gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und verwies den Verband an die Verwaltungsgerichte.
Mit der Verfassungsbeschwerde rügte der BdKEP die Verletzung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit, da das neue Arbeitnehmerentsendegesetz die Tarifautonomie aufhebe. Wie schon im alten Arbeitnehmerentsendegesetz sieht auch das neue Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass einer Mindestlohnverordnung vor, die unabhängig von anderen Tarifverträgen für alle Arbeitnehmer einer Branche gilt.
BdKEP von Grundrechtsverletzung (noch) nicht betroffen
Den Karlsruher Richtern zufolge sei der BdKEP derzeit von einer Grundrechtsverletzung schon nicht betroffen. Noch existiert keine Rechtsverordnung, die aufgrund des neuen Gesetzes erlassen wurde und die Grundrechte verletzen würde.
Sollte eine solche Verordnung erlassen werden, müsse der Verband zuerst vor den Verwaltungsgerichten klagen. Erst wenn dieser Rechtsweg ausgeschöpft sei, eröffne sich die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.
In der Vergangenheit hatten sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Rechtsverordnung zum Postmindestlohn für rechtswidrig erklärt. Dieses Verfahren, an dem der BdKEP auch beteiligt ist, ist zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Die dort in Rede stehende Rechtsverordnung wurde noch nach dem alten Arbeitnehmerentsendegesetz erlassen.