Beschwerde gegen Post-Steuerprivileg abgewiesen 

Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde des Bundesverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) gegen die Deutsche Post wegen deren Umsatzsteuerbefreiung abgelehnt und auf die Europäische Kommission verwiesen.



Kartellamt: Postprivileg durch Gesetz gedeckt



Das Bundeskartellamt sehe zwar im Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post einen wettbewerbsverzerrenden Effekt zum Nachteil der Wettbewerber, aber keine Möglichkeit aus wettbewerblichen Gründen tätig zu werden, da dass Verhalten der Deutschen Post durch ein gültiges Steuergesetz gedeckt werde, heißt es in einer Mitteilung des BdKEP.



Der BdKEP hat sich mit seiner Beschwerde nach eigenen Angaben nun an die EU-Wettbewerbskommission sowie die Steuerkommission gewandt. Der Verband der Postdienstleister fordert, das Vertragsverletzungsverfahren jetzt zügig zum Abschluss zu bringen. Er verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).



Steuerprivileg auch für andere Dienstleister



Dieser hatte im April beschlossen, dass die Umsatzsteuerbefreiung für den so genannten Universaldienst rechtens ist, forderte aber gleichzeitig, dass auch andere Postdienstleister im Universaldienst dieses Steuerprivileg in Anspruch nehmen können sollten.