Ex-Postchef Klaus Zumwinkel ist gestern wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt worden. Mit dem Urteil folgte das Landgericht Bochum dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zumwinkels Verteidiger hatte laut Medienberichten gefordert, beim Strafmaß den hohen öffentlichen Druck als strafmildernd anzuerkennen, unter dem Zumwinkel gestanden hatte, nachdem er beschuldigt worden war.
Wie das Handelsblatt berichtet, soll Zumwinkels Verteidiger von einer öffentlichen Hinrichtung seines Mandanten durch die Medien gesprochen haben. Den hohen öffentlichen Druck erkannte jedoch auch die Staatsanwaltschaft als strafmaßmildernd an und forderte deshalb die Bewährungsstrafe, die das Handelsblatt als milde einstuft.
Der 65-Jährige selbst bezeichnete die Steuerhinterziehung vor Gericht als den größten Fehler seines Lebens. Er gestand im Prozess, 970.000 Euro über eine Stiftung in Liechtenstein hinterzogen zu haben. Seine Steuerschuld in Höhe von 3,9 Millionen Euro hatte er inklusive der Zinsen zurückgezahlt. Dennoch sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Mittrup, Zumwinkel habe seine Vorbildfunktion nicht erfüllt. Das berichtete gestern die Netzeitung. Weitere Steuervergehen konnten Zumwinkel nicht mehr zur Last gelegt werden, da sie bereits verjährt waren.
Die Steuervergehen von Klaus Zumwinkel waren aufgeflogen, als zu Beginn des Jahres 2008 ein Datenträger mit Informationen über Vermögenswerte deutscher Anleger in dem Steuerparadies in die Hände deutscher Ermittler gefallen waren. Klaus Zumwinkel trat von seinem Amt als Vortandsvorsitzender der Deutschen Post AG zurück und legte auch sein Aufsichtsratsmandat nieder.