Der Bundesgerichtshof hat einer Beschwerde der Deutschen Post AG gegen die Löschung der Marke "POST" stattgegeben (Az.: I ZB 48/07). Damit ist die Löschung der Marke vorerst aufgehoben.
Die Marke "POST" war vom Deutschen Patent- und Markenamt im Dezember 2003 für die Deutsche Post AG eingetragen worden. Dagegen hatten mehrere Wettbewerber und Verbände Anträge auf Löschung der Eintragung gestellt, weil aus ihrer Sicht die Marke "POST" nicht hätte eingetragen werden dürfen. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat den Löschungsanträgen stattgegeben und die Löschung der Marke angeordnet. Die Beschwerde der Deutschen Post AG hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen.
Nun hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Die Karlsruher Richter sind der Ansicht, das die beantragte Löschung der Marke die Feststellung voraussetzt, dass die überwiegende Assoziation der Marke "Post" mit der Deutschen Post AG im Geschäftsverkehr (Verkehrsdurchsetzung) entweder schon bei der Markeneintragung nicht vorlag oder im Laufe des Löschungsverfahrens abhanden gekommen ist. Allein Zweifel an den Verkehrsbefragungen von Meinungsforschungsinstituten, die die Deutsche Post vorgelegt hat und in denen 85 Prozent der Befragten erklärten, "POST" mit der Deutschen Post AG zu verbinden, genügten nicht, so der BGH.
Das Bundespatentgericht hätte von Amts wegen weitere Ermittlungen anstellen und, soweit erforderlich, ein weiteres Gutachten einholen müssen. Der Bundesgerichtshof hat die Sache deshalb zur Nachholung weiterer tatsächlicher Feststellungen an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
Der Bundesgerichtshof hat im Übrigen bei seiner Entscheidung berücksichtigt, dass die Deutsche Post AG ihren Wettbewerbern auch im Falle des Bestands der Marke "POST" die Verwendung der beschreibenden Angabe "Post" selbst als Bestandteil der Unternehmensbezeichnung nicht untersagen kann. So hatte der Bundesgerichtshof im Juni dieses Jahres zwei Klagen der Deutschen Post AG gegen Wettbewerber abgewiesen, die sich "City Post" und "Die Neue Post" nennen (posttip.de berichtete).