Die Bundesnetzagentur hat das Entgeltüberprüfungsverfahren gegen die Deutsche Post AG (DP AG) wegen der von ihr gewährten Großkundenrabatte eingestellt. Laut Bundesnetzagentur verstoßen die Rabatte nicht gegen Wettbewerbsrecht und seien auch nicht diskriminierend.
Rabatte für Selbsteinlieferer
Die Teilleistungsrabatte gewährt die Deutsche Post den Wettbewerbern und Konsolidierern, die größere Sendungsmengen vorsortiert direkt in die Briefzentren der DP AG einliefern. Sie resultieren daraus, dass durch die postvorbereitenden Tätigkeiten wie z. B. das Einsammeln, Frankieren und Vorsortieren auf postalische Leitregionen Kosten eingespart werden.
"Die intensive Überprüfung der neuen Rabatte im Rahmen des Beschlusskammerverfahrens hat ergeben, dass die Teilleistungsentgelte die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung decken und einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Sonderlasten der DP AG leisten", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Eine Wettbewerbsbeeinträchtigung sei nicht zu erkennen, auch gegen das Diskriminierungsverbot werde nicht verstoßen. Die Rabatte würden allen Teilleistungskunden in gleicher Höhe gewährt.
Rabatte zum 1. Juli deutlich erhöht
Die DP AG hatte die Teilleistungsrabatte zum 1. Juli 2010 deutlich erhöht und mit der Einführung der Umsatzsteuerpflicht für Postdienstleistungen begründet. So sollten insbesondere die Nachteile für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Einlieferer von Teilleistungssendungen kompensiert werden. Alternative Postdienstleister, insbesondere mit eigenem Zustellnetz, hatten sich in zahlreichen Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt, weil die Rabatte nach ihrer Auffassung die eigenen Wettbewerbsmöglichkeiten behinderten. Daraufhin hatte die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur nachträglichen Entgeltkontrolle gegen die DP AG eingeleitet.
BNetzA-Präsident Kurth betonte nach der Entscheidung, dass man die Preispolitik der Post weiterhin kritisch beobachten werden, auch wenn man in diesem Fall nicht habe eingreifen können.
Branchenverband will Rechtsmittel einlegen
Der Bundesverband der Kurier-, Express- und Paketdienste (BdKEP) zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung der Bundesnetzagentur. Der Verband kritisiert, dass die für das Verfahren maßgebliche Kostenberechnung der Post nicht eindeutig aus den von dem Bonner Konzern eingereichten Unterlagen hervorgangen sei. Entscheidende Passagen seien unter Berufung auf das Betriebsgeheimnis geschwärzt gewesen.
Außerdem seien die hohen Rabatte nur durch überhöhte Ausgangspreise zu rechtfertigen. Laut BdKEP sei es ein offenes Geheimnis, dass beispielsweise die im Jahr 2002 festgelegten Verbraucherpreise für Briefe überhöht gewesen seien. Der BdKEP hat angekündigt, gegen das Verfahren Rechtsmittel einlegen zu wollen.
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