De-Mail-Gesetz im Bundestag verabschiedet 

Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten verabschiedet. Laut "Heise Online" stimmte die Opposition gegen das Gesetz. Die Stimmen der Koalition reichten jedoch aus, um das Gesetz durchzubringen.

Die Opposition kritisierte unter anderem, dass es keine Verpflichtung zur Ende-zu-Ende Verschlüsselung der De-Mail gibt. Außerdem forderte sie, dass das Gesetz zwei Jahre nach dem Inkrafttreten noch einmal überprüft wird. Die SPD bezeichnete das Gesetz laut "Heise Online" als "unreif".

Grüne befürchten Flop

Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz, befürchtet, dass die De-Mail aufgrund des Gesetzes "floppen" wird. Er sieht wegen der kurzzeitigen Entschlüsselung der De-Mail und den "harten Rechtsfolgen" nur Nachteile im Vergleich zum traditionellen Brief.

Der FDP-Netzpolitiker Manuel Höferlin geht dagegen von einem "enormen Einsparpotenzial" gegenüber der normalen Post aus und erwartet einen starken Wettbewerb zwischen den Anbietern. CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger wies gegenüber "Heise Online" daraufhin, dass die De-Mail nur dann immer als Einschreiben funktioniert, wenn der Kunde sich entschieden hat seine Verwaltungsverfahren nur digital zu erledigen.

United Internet sieht Begünstigung der Deutschen Post

Der Internetkonzern United Internet kritisiert, dass es keine einheitliche Kennzeichnungspflicht für die De-Mail geben soll. Nach Ansicht von United-Internet-Vorstand Jan Oetjen ist dies nur geschehen, damit der E-Postbrief der Deutschen Post nachträglich den Bestimmungen der De-Mail entspricht.

Ursprünglich sei geplant gewesen, dass sich rechtssichere De-Mails von normalen E-Mails eindeutig durch einen einheitlichen Adresszusatz unterscheiden sollten, berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD). Davon hat sich der Gesetzgeber im endgültigen Konzept getrennt.

Oetjen sagte der FTD, es gebe keinen Grund auf eine einheitliche Kennzeichung zu verzichten als den, dass die Post dadurch ihre bereits vergebenen E-Postbriefadressen ändern müsste. Die Post habe mit ihrem E-Postbrief vollendete Tatsachen geschaffen und diktiere nun die rechtlichen Bestimmungen. Die Deutsche Post hat nach eigenen Angaben bereits mehr als eine Million E-Postbriefadressen vergeben.

Der Postmarktführer hatte sich aus der Entwicklung der De-Mail zurückgezogen und im Alleingang einen sicheren Onlinebrief auf den Markt gebracht, den E-Postbrief. Der E-Postbrief entspricht zwar den technischen Anforderungen an die De-Mail. Bisher fehlte jedoch die Rechtsgrundlage