Der Entwurf des De-Mail-Gesetzes ist im Bundesrat auf Kritik gestoßen. So müssten nach Auffassung der Länderkammer noch eine Vielzahl an rechtlichen und technischen Fragen gelöst werden. Das berichtet das Internetportal "heise online". Grundlegend unterstützen die Länderchefs allerdings das Vorhaben, eine sichere elektronische Kommunikation gewährleisten zu wollen.
So ist der Rechtsausschuss des Bundesrates der Ansicht, dass das De-Mail-Gesetz einer Abstimmung mit dem Signaturgesetz bedürfe. Denn damit die Bürger auf Bescheide Widerspruch einlegen könnten, sei eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig.
Accounts beim Anbieterwechsel nicht übertragbar
Zudem befürchten die Ländervertreter Akzeptanzprobleme der De-Mail-Adresse, da diese auch den Namen des jeweiligen Providers enthalten solle. So wären die Accounts bei einem Anbieterwechsel nicht übertragbar. Auch an der Zulassung von Pseudonymen wurde Kritik geäußert. Unklar sei weiter, welche Folgen sich für den Nutzer mit einer automatisierten Weiterleitung durch Nachrichten an eine andere De-Mail-Adresse ergäben.
Wie "heise online" weiter berichtet, wurde auch auf sprachliche und redaktionelle Mängel des Gesetzesentwurfes hingewiesen. Der Innenausschuss kritisierte, dass Schlüsselbegriffe uneinheitlich verwendet würden. Dadurch sei fraglich, ob die Ausführungen allgemein verständlich und nachvollziehbar seien.
Veröffentlichung von Nutzerdaten sollte nur freiwillig erfolgen
Zudem sollte eine konstante "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" der ausgetauschten Daten zur Pflicht erhoben werden. Die Veröffentlichung von Nutzerdaten in einem Verzeichnisdienst solle freiwillig und ohne wirtschaftlichen Druck erfolgen.
Der Bundesrat will nun darauf drängen, dass der von der Bundesregierung vorlegte Entwurf zum "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" überarbeitet wird. Nach Auffassung des Bundesrates kann das Gesetz nur mit Zustimmung der Länderkammer beschlossen werden. Der Bund dagegen will die Länder bei dem Gesetzesvorhaben soweit wie möglich außen vor lassen.
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