De-Mail ohne einheitliche Kennzeichnung 

Die geplante De-Mail soll keine einheitliche Kennzeichnung bekommen. Dies geht aus dem neuen Entwurf zum "Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten" hervor. Der Entwurf soll laut "Heise Online" am Mittwoch im zuständigen Innenausschuss des Deutschen Bundestags abgesegnet werden.

Der aktuelle Entwurf sieht keine Kennzeichnung der rechtsgültigen E-Mail über eine feste Domain oder dem Kürzel "de-mail" vor. Anbietern soll es erlaubt sein, die Kennzeichnung ihres De-Mail Produkts frei zu gestalten. Allerdings darf die gewählte Domain dann nur für De-Mail genutzt werden.

Eine weitere Kennzeichnung kann es über Markierungen in den E-Mail Programmen geben. Verbraucherschützer hatten diese Lösung bereits in früheren Entwürfen kritisiert. Sie sind der Meinung, dass De-Mails sofort klar erkennbar sein müssen. Dies sei nur durch eine einheitliche Kennzeichnung möglich.

Keine Verpflichtung zur Ende-zu-Ende Verschlüsselung

Außerdem soll es die von Kritikern geforderte Verpflichtung zur Ende-zu-Ende Verschlüsselung nicht geben. Eine solche Verpflichtung wäre laut dem CDU-Innenpolitiker Clemens Binninger eine Belastung mit Anforderungen "die wir im realen Leben gar nicht haben". Stattdessen sollen Provider diese Verschlüsselung als Option anbieten.

Eine weitere Änderung des Entwurfes sieht vor, dass Anbieter den Zugang zum De-Mail Postfach auch dann ermöglichen müssen, wenn der Kunde im Zahlungsverzug ist. So soll eine komplette Sperrung des Kontos verhindert werden, es soll nur eine Kündigung oder eine Blockierung der Versandoption möglich sein.

Nur so sei laut "Heise Online" eine Eingangsbestätigung an den Absender wie beim Einschreiben möglich. Der Nutzer muss dem jedoch vorher zugestimmt haben. Die Dreitagesregelung der Briefpost soll auch bei der De-Mail gelten: Drei Tage nach Absenden der De-Mail gilt diese als erhalten, selbst wenn der Kunde sein Konto nicht abruft.

Vladislav Kochelaevskiy/FOTOLIA