Nutzer von Postzustellungsaufträgen der deutschen Post können ab 2007 mit einer Kostensenkung rechnen. Der bisherige Preis von 5,60 Euro wird im kommenden Jahr auf 3,45 Euro gesenkt. Gleichermaßen wird die für Großkunden bedeutsame elektronische Variante des Postzustellungsauftrags, in Abhängigkeit der Sendungsmenge, bereits ab 2,51 Euro angeboten.
Ermöglicht wurden die Preissenkungen durch eine verstärkte Automatisierung der zuvor noch manuell durchgeführten Prüfung von Zustellungsurkunden. Des Weiteren erlauben die inzwischen erfolgten Änderungen der Zivilprozessordnung Einsparungen durch eine vereinfachte förmliche Zustellung, z.B. Einwurf in den Hausbriefkasten.
Allgemein werden Postzustellungsaufträge zur förmlichen Zustellung amtlicher Schriftstücke vor allem durch Gerichte und Verwaltungsbehörden genutzt und müssen den Vorgaben der Zivilprozessordnung entsprechen. Durch die Preissenkungen könnten nicht nur die Großkunden der Deutschen Post, sondern auch die Empfänger der Postzustellungsaufträge profitieren, da z.B. bei einem Bußgeldbescheid die Kosten für die Zustellung in Rechnung gestellt werden.