Erneute Niederlage der DPAG im Streit um "Post" 

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat eine Beschwerde der Deutschen Post AG zurückgewiesen und damit gleichzeitig der TNT Post bescheinigt, dass diese sich in Deutschland mit der Bezeichnung "Post" schmücken darf. Das Landgericht Nürnberg hatte bereits in diesem Sinne entschieden, die Post hatte dagegen jedoch Beschwerde eingelegt.

Wie schon die Kollegen vom Landgericht vermochten auch die Richter am OLG keine Verwechslungsgefahr zwischen den Namen der Deutschen Post oder der TPG Post, wie die TNT Post noch zu Beginn des Verfahrens hieß, zu erkennen. Mit dem Richterspruch des OLG Nürnberg ist der Rechtsweg in dieser Sache ausgeschöpft.



Die Deutsche Post hat jedoch angekündigt, auch weiterhin um den Markennamen "Post" kämpfen zu wollen. In der Vergangenheit hatte die Deutsche Post AG bereits in mehreren Verfahren eine Niederlage im Kampf um die exklusive Nutzung des Namens "Post" einstecken müssen.