Die Europäische Kommission hat keine Einwände gegen die Ausgleichszahlungen, welche die italienische Post für die Jahre 2000-2005 für öffentliche Dienstleistungen erhalten hat. Das teilte die Europäische Kommission nach Abschluss der Prüfungen in Brüssel mit. Der italienische Staat zahlte der Post insgesamt 2,4 Mrd. Euro für die Erbringung der postalischen Grundversorgung.
Die Zahlungen waren beanstandet worden, da der Universaldienst nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern der Poste Italiane direkt übertragen wurde. Deshalb mussten die Ausgleichszahlungen als staatliche Beihilfen gewertet werden. Als solche unterliegen sie strengeren Vorschriften der Europäischen Union, die auf diese Weise Wettbewerbsverzerrungen verhindern will. Da die Nettokosten für die postalische Grundversorgung jedoch zwischen 2000 und 2005 über den Finanzbeitrag des Staates hinausgingen, sind die Ausgleichszahlungen mit dem EG-Beihilferecht vereinbar.
"Ich habe mich vergewissert, dass der Wettbewerb durch die Ausgleichszahlungen für öffentliche Dienstleistungen der Poste Italiane nicht über Gebühr beeinträchtigt worden ist", erklärte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. "Wir müssen allerdings prüfen, ob die Zinsen, die die Poste Italiane vom Schatzamt erhalten hat, keine unrechtmäßige Beihilfe darstellen.“
Die Poste Italiane legt Girokontenguthaben ihrer Kunden beim italienischen Schatzamt ein. Die Zinsen, die das Schatzamt für diese Einlagen zahlt, stammen aus staatlichen Mitteln und liegen über den marktüblichen Zinsen. Aufgrund dieser höheren Verzinsung erhält die Poste Italiane einen wirtschaftlichen Vorteil, der den Wettbewerb und Handel im Binnenmarkt beeinträchtigen und so gegen das EG-Beihilferecht verstoßen könnte. Die Kommission hat deshalb beschlossen, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. Wann das Ergebnis des Verfahrens feststehen wird, ist noch offen.