Die Europäische Kommission hat der französischen Regierung nahegelegt, ihre unbeschränkte Staatsgarantie für die französische Post (La Poste) noch vor Ende 2008 zurückzunehmen. Frankreich garantiert eine staatliche Haftung für alle Verbindlichkeiten der Post. Aufgrund dieser Garantie in unbeschränkter Höhe erhält die französische Post deutlich günstigere Finanzierungskonditionen als ihre Konkurrenten, so dass es auf dem zunehmend liberalisierten Postmarkt zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Frankreich muss innerhalb eines Monats auf diese Empfehlung reagieren.
Vor circa einem Jahr hatte die EU-Kommission die Ausgliederung der Bank- und Finanzdienstleistungen der französischen Post (La Poste) in ihre Tochtergesellschaft, die Postbank (Banque Postale) veranlasst. Nun hat sie mit der Staatsgarantie eine weitere Wettbewerbsverzerrung zugunsten des ehemaligen Monopolisten ins Visier genommen. Sie betont allerdings, dass mit dieser Maßnahme weder die Rechtsstellung der Post als juristische Person des öffentlichen Dienstes noch die staatliche Beteiligung in Frage gestellt werden soll.
Die unbeschränkte Staatsgarantie wird der Post aufgrund ihrer Rechtsstellung als juristische Person des öffentlichen Rechts gewährt. Die Post unterliegt dadurch nicht den üblichen Insolvenz- und Konkursverfahren. Zudem müsste der Staat bei Zahlungsausfall in letzter Instanz für alle Rechte und Pflichten des Postdienstes haften. Damit gewährt der Staat de facto eine in Höhe und Dauer unbeschränkte Garantie für alle Verbindlichkeiten der Post.