Ex-Postchef Zumwinkel bleibt auf freiem Fuß 

Der Ex-Postchef Klaus Zumwinkel muss sehr wahrscheinlich selbst im Falle eines doppelten Schuldspruchs wegen Steuerhinterziehung und der Telekom-Spitzelaffäre nicht ins Gefängnis. Strafrechtsexperten halten es für möglich, dass Zumwinkel stattdessen eine Geldstrafe in Millionenhöhe zahlen müsse. Das berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD).

Vergangene Woche hat die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage gegen den 64-Jährigen wegen Steuerhinterziehung erhoben. Einerseits werde ihm zur Last gelegt, Einnahmen aus Anlagen seiner Liechtensteiner Stiftung Devotion Family Foundation in Höhe von etwa 2,5 Mio. Euro nicht angegeben und so geschätzte Steuern in Höhe von 1,2 Mio. Euro hinterzogen zu haben.

Andererseits klagt ihn die Staatsanwaltschaft Bonn an, weil die Deutsche Post Aufsichtsräte und Journalisten bespitzelt haben soll, die über den Konzern berichteten. Sollte Zumwinkel in beiden Fällen verurteilt werden, könne er im Grunde keine Bewährung bekommen, schreibt die FTD. Allerdings gebe es innerhalb der Justiz in Nordrhein-Westfalen die Überlegung, einer wenig bekannten Auslegung von Paragraf 56 des Strafgesetzbuchs zu folgen.

Danach würde Zumwinkel eine hohe Geldstrafe zahlen, die in Haftzeit umgerechnet und von der Gesamtfreiheitsstrafe abgezogen würde. Die dann verbleibende Reststrafe wäre so gering, dass sie zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Zumindest seien die Gerichte in vergleichbaren Verfahren zu ähnlichen Urteilen gekommen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Justizkreise.

Ein solches Urteil sei zwar außerhalb der üblichen Bahnen, aber alle Beteiligten könnten ihr Gesicht wahren, sagte Franz-Josef Schillo von der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz. Die Staatsanwaltschaft könne eine zweifache Verurteilung vorweisen, die Vollstreckung der Urteile sei aber milde und komme damit Zumwinkel entgegen.

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