Seit dem 7. Juli ist der Streik bei der Post beendet. Die Postmitarbeiter versuchen jetzt, die über Wochen angestauten Briefe und Pakete möglichst schnell an den Mann zu bringen. Für die ein oder andere Sendung kommt das allerdings zu spät.
Die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein gibt Hinweise, was Sie als Verbraucher zum Beispiel bei abgelaufenen Fristen – oder Lebensmitteln – beachten müssen.
Verspätete Sendungen:
- Bei Rechnungen beginnen die Fristen erst, wenn das Schreiben tatsächlich zum Empfänger gelangt ist. Grundsätzlich muss der Rechnungssteller dafür sorgen, dass das Schreiben rechtzeitig eintrifft.
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- Bei einer Kündigung kehrt sich jedoch die Sache um. In diesem Fall ist nämlich der Verbraucher der Absender und muss seinerseits dafür sorgen, dass die Kündigung für Handy-Vertrag, Strom oder das Zeitungsabo fristgerecht beim Empfänger eintrifft. Geschieht dies nicht, kann sich je nach Vertrag die Laufzeit verlängern. In diesem Fall haftet die Deutsche Post nicht.
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- Übrigens kann es wegen der noch vollen Depots auch jetzt noch zu Verzögerungen kommen. Um sicherzugehen sollten die Verbraucher wichtige Kündigungsschreiben per Express (hier haftet die Deutsche Post) oder mit einem alternativen Anbieter versenden. Sofern keine Orginalunterschrift auf dem Dokument nötig ist (keine "Schriftformerfordernis"), reicht rechtlich gesehen auch ein Fax mit entsprechendem "qualifizierten" Sendebericht für die Kündigung.
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- Bei verderblicher Ware kann der Verbraucher zwar nicht die Post haftbar machen, laut den Verbraucherschützern wohl aber den Verkäufer. Dieser sei verpflichtet, die Ware im vertraglich vereinbarten Zustand zu liefern. Bei verdorbener Ware kann der Kunde demnach den Kaufpreis mindern.
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Foto: © Deutsche Post