Ein bayerischer Postbote musste sich unlängst vor dem Amtsgericht Bad Aibling verantworten. Wie das "Oberbayerische Volksblatt" berichtete, erweckte seine schnelle Arbeitsweise das Misstrauen einer Kollegin. Der Postbote wurde von den Vorwürfen freigesprochen.
Der Postbote arbeitet bereits seit Jahrzehnten bei dem Unternehmen. Er passte die Verfahrensabläufe seinen Erfahrungswerten an. Eine neue Mitarbeiterin hatte aufgrund seiner schnellen Arbeitsweise den Verdacht, er würde Postwurfsendungen über den Papiermüll des Zustell-Stützpunkte entsorgen.
Sie meldete ihren Verdacht einem Vorgesetzten. Die Meldung wurde weitergegeben und es kam zur Anzeige aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen das Post- und Fernmeldegesetz. Der Postbote erklärte vor dem Gericht sein Zustellverfahren. Seine Kollegin hatte keinerlei Beweise für ihren Verdacht.
Die Stützpunktleiterin gab zu, von der ungewöhnlichen Arbeitsweise gewusst zu haben. Obwohl sie den Vorschriften widersprach, duldete die Leiterin sie stillschweigend. Die Staatsanwältin beantragte den Freispruch des Angeklagten, die Verteidigung schloss sich dem an und das Gericht urteilte dementsprechend.