Lockerung der Universaldienstvorgaben? 

Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet derzeit eine neue Verordnung für den Postuniversaldienst vor. Dabei wird erwogen, die Mindestvorgaben zu lockern. Das berichtet die Frankfurter Rundschau (FR) unter Berufung auf eine Präsentation des Wirtschaftsministeriums.

Auf einem Treffen von Politikern und Vertretern verschiedener Briefdienstleister wurden die Planungen des Ministeriums vorgestellt. So könnte der Universaldienst künftig nur noch für Privatkunden gelten und Zusatzleistungen wie Nachnahme, Eilzustellung und Wertsendung herausgenommen werden.

Strittig bleibt die zukünftige Regelung der Filialdichte. Während die FDP-Bundestagsabgeordnete Gudrun Kopp nur noch eine Höchstentfernung zur nächsten Postfiliale festschreiben will, warnt Klaus Barthel, postpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, vor einer "Aufweichung". Er sagte der FR, nur eine gesetzlich festgelegte Zahl an Poststellen könne verhindern, dass Filialen abgebaut würden.

Bisher ist die DPAG per Gesetz verpflichtet, mindestens 12 000 Filialen zu betreiben, davon 5000 mit eigenem Personal. Außerdem soll jeder Bürger in geschlossenen Ortschaften im Umkreis von einem Kilometer einen Briefkasten erreichen können. Da Ende 2007 das Monopol der DPAG ausläuft, will der Gesetzgeber die Verordnung erneuern.

Die DPAG und ihre zukünftigen Konkurrenten wünschen sich naturgemäß möglichst weiche Gesetzesvorgaben, um sich auf lukrative Dienste und Regionen konzentrieren zu können. Der für das Briefgeschäft zuständige Vorstand der DPAG Hans-Dieter Petram bezeichnete die vorgeschriebene flächendeckende Versorgung jüngst als "Anachronismus".