Wenn ein Hund den Briefträger beißt, dann kann ein vorläufiger Maulkorb- und Leinenzwang angeordnet werden, bis eine Wesensprüfung die Ungefährlichkeit des Tiers festgestellt hat. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden (Az.: 11 K 835/10), berichtet das Internetportal Anwalt.de.
Geklagt hatte ein Hundebesitzer. Nach einer Attacke auf einen Briefträger hatte dessen Schäferhund Nero von der Kommune Leine und Maulkorb verordnet bekommen. Außerdem hatte die Stadtverwaltung eine Wesensprüfung angeordnet. Neros Besitzer fand das übertrieben. Immerhin habe das Tier noch nie jemanden gebissen - bis auf das eine Mal den Briefträger. Besteht Nero die Wesensprüfung muss der Maulkorb- und Leinenzwang wieder aufgehoben werden.
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