Mehrwertsteuerbefreiung für DP AG teilweise gekippt 

Das Bundeskabinett hat entschieden, dass zum 01.01.2010 die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post auf Porto zum Teil aufgehoben wird. Der Großteil der Produkte und Dienstleistungen bleibt jedoch von der Umsatzsteuer befreit.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) muss ab 2010 nur auf geschäftliche Post Mehrwertsteuer abgeführt werden. Die private Post ist von der Neuregelung nicht betroffen. Zusätzlich hat das Kabinett beschlossen, dass die Möglichkeit der Umsatzsteuerbefreiung nun auf alle anderen Postdienstleister ausgeweitet wird.

Die Umsatzsteuerbefreiung wird dabei jedoch an Bedingungen geknüpft: Die Unternehmen müssen so genannte Post-Universaldienstleistungen flächendeckend in ganz Deutschland anbieten. Das heißt zum Beispiel: Briefe und Pakete werden nicht nur in Großstädten, sondern auch in abgelegenen Dörfern oder auf kleinen Nordseeinseln zugestellt.

Viele Dienstleister können diese Bedingungen allerdings nicht erfüllen, so dass in der Praxis neben der Deutschen Post wohl nur wenige der Konkurrenten von der Mehrwertsteuer befreit werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern wird auf Antrag prüfen, ob ein Unternehmer die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt. Die Preise für die umsatzsteuerbefreiten Produkte und Dienstleistungen müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.

Nach Angaben des BMF sollen folgende Postdienstleistungen weiterhin umsatzsteuerfrei angeboten werden:

  • die Beförderung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm
  • die Beförderung von adressierten Paketen bis 10 Kilogramm
  • die Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils bis zu 2 Kilogramm
  • Einschreib- und Wertsendungen.


Nicht mehr umsatzsteuerfrei sind:

  • Paketsendungen mit einem Gewicht von mehr als 10 Kilogramm bis zu 20 Kilogramm
  • Adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Gewicht von jeweils mehr als 2 Kilogramm
  • Expresszustelllungen
  • Nachnahmesendungen
  • Leistungen, die individuell vereinbart werden
  • Leistungen, die zu Sonderkonditionen erbracht werden.