Der Postdienstleister First Mail muss bis Ende August seine Entgelte ändern. Die Bundesnetzagentur sieht in den aktuellen Entgelten der Deutschen Post Tochter eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten.
Die Bundesnetzagentur wurde wegen eigener Ermittlungen und der Beschwerde eines Mitbewerbers tätig. In Abstimmung mit dem Bundeskartellamt entschied die Behörde, dass die Entgelte von First Mail gegen das Postgesetz verstoßen. Dabei geht es um Entgeltmaßstäbe und das Diskriminierungsverbot.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sagte dazu: "Die nach unseren Untersuchungen bei der First Mail vorliegende Kostenunterdeckung führt zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen, die nicht hinnehmbar ist. Die Deutsche Post hatte zwar Kostendeckung für First Mail ab dem Jahr 2011 prognostiziert. Dem konnte nach den anzulegenden Maßstäben aber nicht gefolgt werden." First Mail muss seine Entgelte bis zum 31. August 2011 verändern.