Auf dem 5. KEPnet-Strategieforum Brief des Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (BdKEP) in Bonn hat das Bundesfinanzministerium den neuen Referentenentwurf zur Änderung des Umsatzsteuerprivilegs der Deutschen Post vorgestellt. Danach wird es keine allgemeine Umsatzsteuerpflicht auf alle Postdienstleistungen geben.
Weiterhin keine ausnahmslose Umsatzsteuerpflicht
Dem Entwurf zufolge kann eine Umsatzsteuerbefreiung jeder Postdienst beantragen, der Universaldienstleistungen erbringt. Allerdings gilt die Befreiung nur für die Universaldienstleistungen. Steuerbefreit ist auch bei der Deutschen Post künftig nur noch der sog. Schalterbrief bzw. das Schalterpaket bis 10 kg, wenn sie in kleinen Mengen, dem Bedarf eines Privathaushaltes entsprechend, eingeliefert und zu Standardpreisen, also nicht rabattierten Preisen, abgerechnet werden.
"Es gibt noch Mängel in den Formulierungen, die hoffentlich auf dem parlamentarischen Weg ausgemerzt werden können, auch wenn wir eine komplette Umsatzsteuerpflicht auf alle Postdienstleistungen immer noch vorziehen", so der Vorsitzende des BdKEP, Rudolf Pfeiffer. "Auch die vollständige Umsatzsteuerpflicht ist mit EU-Recht und dem EuGH-Urteil vereinbar und würde die ansonsten zu erwartenden Streitigkeiten vor Gericht gar nicht aufkommen lassen."
Piktogramm für Poststellen vorgeschlagen
Darüber hinaus schlug der BdKEP vor, künftig alle Stellen, in denen Postdienstleistungen verfügbar sind, mit einem speziellen Erkennungszeichen, einem sogenannten Piktogramm, zu versehen. Hierzu hat der BdKEP ein entsprechendes Zeichen entworfen und als Bildmarke angemeldet. Das Zeichen kann lizenzfrei genutzt werden und könnte so auch auf Stadtplänen und Hinweisschildern genutzt werden.