Neufassung des Post-Steuerprivilegs bleibt offen 

Im Streit um das Mehrwertsteuerprivileg der Deutschen Post AG plant Bundeswirtschaftsminister Michael Glos ein neues Modell. Wie die Wirtschaftszeitung "Euro am Sonntag" unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, will er den Universaldienst neu definieren und die Besteuerung der DP AG und ihrer Mitbewerber einander angleichen. Damit wendet er sich gegen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, der die Mehrwertsteuerbefreiung der DP AG beibehalten will. Vor diesem Hintergrund rechnet die Regierung nicht mehr mit einer Einigung am 13. März.

Bislang ist die DP AG von der Mehrwertsteuer befreit, weil sie die Grundversorgung Deutschlands mit Postdienstleistungen sicherstellt. Diese Grundversorgung umfasst Briefsendungen bis 2000 Gramm, Pakete bis 20 Kilogramm sowie den Zeitungsversand. Alle anderen Postdienstleister müssen dagegen grundsätzlich 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen, selbst wenn sie die gleichen Leistungen anbieten.

Glos plant nach Angaben von "Euro am Sonntag" nun, die Steuerbefreiung auf die Grundversorgungsangebote zu beschränken. Für alles andere, etwa rabattierte Massensendungen oder Firmenrahmenverträge, müsste dann auch die DP AG Mehrwertsteuer abführen. Umgekehrt gilt die Steuerbefreiung dann auch für Konkurrenzangebote, wenn sie der Grundversorgung zuzuordnen sind. Damit wäre das Steuerprivileg abgeschafft und der Universaldienst trotzdem begünstigt.

Zwar will auch Steinbrück die Mehrwertsteuerbefreiung an den Universaldienst koppeln. Seine Definition ist jedoch weiter gefasst: Nur wenn ein Unternehmen die Grundversorgung flächendeckend garantiert, soll es Anspruch auf die Befreiung haben. Das betrifft derzeit nur die DP AG. Diese Argumentation stützt sich darauf, dass die Grundversorgung vor allem auf dem Lande teuer ist, wofür die Steuerbefreiung einen Ausgleich bieten soll. Wer Postdienste nur in Ballungsgebieten anbietet, trage letztlich keine Mehrkosten, die kompensiert werden müssten.