Der Begriff "Post" beschreibt eine Dienstleistung und ist kein besonderes Kennzeichen eines Unternehmens. Dies geht aus einem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts (Az: 3 U 10/05) hervor, von dem das Magazin "Markenbusiness" berichtet. Die Deutsche Post AG (DP AG) hatte gegen den regionalen Postanbieter "OP Ostsee-Post" geklagt. Das Hamburger OLG entschied zugunsten des Regionaldienstleisters aus Mecklenburg-Vorpommern. Damit darf die OP ihren Namen, ihr Logo und das Design seiner Briefmarken beibehalten.
Seit dem 41-seitigen Urteil steht auch fest: "Der aufgrund von Verkehrsdurchsetzung für Dienstleistungen des Post- und Versandwesens eingetragenen Wortmarke "Post" kommt nur schwache Kennzeichnungskraft zu." Vor der OP wurde bereits der "Blauen Post" vom OLG Köln, der "grünen Post" vom OLG Hamburg und der Regiopost bzw. Regionalpost vom Bundesgerichtshof (BGH) das Recht auf ihre Firmennamen bestätigt. Auch die Domain "post.com" konnte sich der Briefdienstleister nicht erstreiten.
Gestützt hatte die DP AG ihren Anspruch auf eine "Verwechslungsgefahr" mit der deutschen Wortmarke "POST", Registernummer 300 12 966. Zwar ist nach einem Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts diese Marke zu löschen, die Deutsche Post hatte aber eine Beschwerde eingelegt mit der Folge, dass die ordentlichen Gerichte formal trotzdem an den Markeneintrag gebunden sind.
Die Richter lehnten die Verwechslungsgefahr mit den Ostee-Post-Marken ab, da die Marke "Post" nur kennzeichnungsschwach sei und auch die Zeichenähnlichkeit fehle. Sie erklärten weiter, das Wort "Post" habe in Bezug auf die für die Klagemarke geschützten Dienstleistungen rund um die Briefzustellung rein beschreibende Bedeutung.
Auch die einstige Monopolstellung der DP AG und der so genannte Monopoleinwand kamen in der Entscheidung zur Sprache. Dabei machte das Gericht ein Sondergutachten der europäischen Monopolkommission fruchtbar. Darin heißt es, die Monopolisierung des Wortes "Post" durch die Klägerin könne als Behinderung der Wettbewerber nicht gebilligt werden. "… Nach Auffassung der Monopolkommission belegt der Streit um die Nutzung der Tagesstempel, dass die Deutsche Post AG versucht, die Wettbewerber auf jedem möglichen Feld zu behindern. So schreckt sie nicht vor der Vorstellung zurück zu unterstellen, das Wort `Post´ könne nur von ihr benutzt werden".