Die PIN Group AG hat Klage gegen die PZA-Entgelte erhoben, welche die Bundesnetzagentur der Deutschen Post AG (DPAG) zum 1. Januar 2007 genehmigt hat. PIN begründete die Klage mit der Höhe der Preise – sie sei ein Verstoß gegen das Postgesetz. Es schreibe vor, die Preise müssten an "den tatsächlichen Kosten der Dienstleistung orientiert sein".
Die Preise dagegen, welche der DPAG Mitte Oktober 2006 genehmigt worden waren, liegen zum Teil mehr als 60 Prozent unter den bisher durch die Behörde genehmigten Entgelten. An den realen Kosten habe sich aber kaum etwas verändert. Dies ermöglicht der DPAG Preissenkungen, mit denen die Mitbewerber nicht mithalten könnten. Darin sieht die PIN eine "massive Wettbewerbsverzerrung".
Auch das Verfahren selbst steht in der Kritik, denn es fand erstmals unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so dass Wettbewerber keine Möglichkeit zur Stellungnahme hatten. Diese Möglichkeit müsse ihnen aber gegeben werden, forderte der Anwalt der PIN Group AG, Christian Freiherr v. Ulmenstein.