Post: BNetzA fordert Ausweitung der Steuerpflicht 

Geht es nach der Bundesnetzagentur, wird die Umsatzsteuerpflicht auf Postdienstleistungen bald noch stärker ausgeweitet. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) in ihrer morgen erscheinenden Ausgabe berichtet, drängt die Behörde darauf, dass die Post ihren Kunden für weitere Produkte Umsatzsteuer in Rechnung stellen soll.

Steuerbefreiung nach Postrecht nicht gerechtfertigt

Betroffen sind laut einem Schreiben der Bundesnetzagentur adressierte Massensendungen, Streifbandzeitungen und behördliche Postzustellaufträge (PZA). Für diese Leistungen komme aus postrechtlicher Sicht eine Steuerbefreiung nicht in Betracht, so die Behörde in dem Schreiben.

Post ist anderer Auffassung

Bei der Post ist man selbstverständlich anderer Auffassung. Bei den betreffenden Produkten handele es sich um für die Grundversorgung typische Angebote, sagte ein Post-Sprecher. "Deshalb berechnen wir dafür auch weiterhin keine Mehrwertsteuer".

Seit dem 1. Juli 2010 muss die Post auf eine Reihe von Dienstleistungen für Geschäftskunden und teilweise auch für Privatkunden Umsatzsteuer abführen. Von der Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer) befreit sind nur noch die Leistungen des Universaldienstes.