Die Deutsche Post kann Konkurrenzunternehmen das Postident-Verfahren verweigern. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (VI-U (Kart) 14/11).
Die Deutsche Post hatte dem Internetdienstleister 1&1 das Postident-Verfahren verweigert. 1&1 wollte es für die Identifizierung für Kunden bei der De-Mail nutzen. Die Post bietet für die rechtsverbindliche Kommunikation im Internet das Konkurrenzangebot E-Postbrief an.
Das Landgericht Köln hatte im März entschieden, dass die Deutsche Post hier ihre Marktstellung als "Anbieter von Identifizierungsleistungen nach dem De-Mail-Gesetz" missbräuchlich nutzt (Aktenzeichen 88 O (Kart.) 49/10). Die Post ging in Berufung.
Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts entschied nun zu Gunsten der Deutschen Post. Die Deutsche Post habe nicht kartellrechtswidrig gehandelt. Den Konkurrenten sei es möglich, die Identifizierungsservice anderer Dienstleister zu nutzen.
Die Entscheidung ist nicht zur Revision zugelassen. Die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde steht den Konkurrenten noch offen, über diese muss dann der Bundesgerichtshof entscheiden.