Die Deutsche Post muss die Postwurfsendung der NPD verteilen. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: I ZR 116/11).
Die Deutsche Post muss die NPD Druckschrift "Klartext" austragen. Der BGH hob mit dem Urteil eine vorherige Entscheidung des Landesgerichts Leipzig auf. Für den Gerichtshof fällt die Verteilung der Schriften unter den Universaldienst, da es sich um Pressetexte handele. Die Post müsse hier ihren Verpflichtungen nachgehen.
Die Post argumentierte, dass die Texte keine periodisch erscheinenden Druckschrifte seien. Außerdem seien die Flugblätter nicht adressiert, was zu unzumutbaren Schwierigkeiten bei der Verteilung führe. Der BGH lies die Einwände nicht zu.