Post-Steuerprivilegien: KEP-Branche ruft Kartellamt 

Der Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste (BdKEP) hat beim Bundeskartellamt den fortgesetzten Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Deutschen Post angezeigt. Gegenstand der Beschwerde ist die Umsatzsteuerbefreiung auf alle Postdienstleistungen des Marktführers.

Die Umsatzsteuerbefreiung sei spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht anwendbar, argumentiert der Verband der Post-Mitbewerber. Der Verband beruft sich außerdem auf eine frühere Entscheidung des Bundeskartellamtes. Demnach hatten die Wettbewerbshüter in einer anderen Sache entschieden, das europäische Recht sei mit der Folge zu beachten, dass entgegenstehendes nationales Recht unangewendet bleiben müsse.

Der BdKEP habe sich letztlich zu diesem Schritt entschlossen, weil auf politischem Weg immer noch keine Fristsetzung zum Ende des Umsatzsteuerprivilegs erfolgt sei, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Mehrwertsteuerbefreiung für rechtens erklärt, er hatte aber auch ein Gleichbehandlung aller Postdienste gefordert. Ein Gesetzentwurf, der genau das vorgesehen hatte, war einem politischen Tauschhandel zum Opfer gefallen. Die Deutsche Post behält ihr Steuerprivileg voraussichtlich noch bis zur Bundestagswahl.