Die Deutsche Post will für die Mehrwertsteuerbefreiung von Geschäftsbriefen notfalls klagen. Gegenüber der "Rheinischen Post" (RP) sagte ein Postsprecher, dies werde notwendig, wenn die Post tatsächlich ab dem 1. Juli 2010 Mehrwersteuer auf Briefe und Pakete für Großkunden zahlen müsse.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass "individuell vereinbarte oder zu Sonderkonditionen erbrachte Leistungen" nicht mehr mehrwertsteuerfrei erbracht werden dürfen. Unter "Leistungen" fallen laut Finanzministerium auch Pakete mit einem Gewicht über 10 Kilogramm. Kataloge und Zeitschriften über zwei Kilo werden ebenfalls davon erfasst.
Mehrwertsteuerfrei soll der sogenannte Universaldienst bleiben. Künftig sollen jedoch auch andere Postdienstleister die Einstufung als Universaldienstleister beantragen können. Das Gesetz soll den Wettbewerb auf dem Postmarkt fördern.
Die Deutsche Post beklagt hingegen, dass weder die Bundesnetzagentur noch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Mehrwertsteuerbefreiung der Post beanstandet hätten.