Regierung beschließt Entwurf zum De-Mail-Gesetz 

Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzesentwurf für den Rechtsrahmen der sogenannten De-Mail-Dienste beschlossen. Mit dem De-Mail-Gesetz soll die Grundlage für das Versenden von vertrauenswürdigen Nachrichten im Internet geschaffen werden. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat der Gesetzesvorlage zustimmen.

Nach Angaben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière werden bislang weniger als fünf Prozent aller E-Mails verschlüsselt versendet. "Über 95 Prozent aller E-Mails können also auf ihrem Weg durch das Internet abgefangen, wie Postkarten mitgelesen und in ihrem Inhalt verändert werden", warnt de Maizière.

Gesetz regelt Mindestanforderungen für sichere E-Mails

Das Gesetz soll die Mindestanforderungen für einen sicheren elektronischen Nachrichtenaustausch gewährleisten. Ein Verfahren soll regeln, dass diese Anforderungen für alle De-Mail-Provider in gleicher Weise gelten. Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik wird als zuständige Behörde die De-Mail-Provider zertifizieren und darauf achten, dass die Vorschriften zu IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllt werden.

Bei GMX, Web.de und der Telekom, den offiziellen Partnern des Projekts, können sich Interessenten für den Online-Brief bereits registrieren lassen. Ab 2011 sollen mit der De-Mail in Deutschland Nachrichten und Dokumente zuverlässig und sicher über das Internet verschickt werden können.

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