Die Bundesregierung hat zu den Sondergutachten der Monopolkommission und zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur für die Jahre 2004/2005 Stellung genommen. Dabei hat die Monopolkommission die Exklusivlizenz der Deutschen Post erneut als zentrales Wettbewerbshindernis identifiziert. Allerdings erachtet die Bundesregierung weder ein Vorziehen des Auslaufens der Exklusivlizenz vor dem 31. Dezember 2007 noch eine Verlängerung dieser Exklusivrechte als zweckmäßig und wird deshalb an ihrem Zeitplan festhalten.
Dem von der Monopolkommission erhobenen Vorwurf, die Monopolmacht der Deutschen Post AG werde durch die Price-Cap-Entscheidungen der Bundesnetzagentur nicht hinreichend beschränkt, hält die Bundesregierung entgegen, dass durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Herbst 2005 das Entgeltniveau für lizenzpflichtige Briefdienstleistungen zum 01. Januar 2006 bereits zum vierten Mal in Folge gesenkt wurde.
Den Vorschlag der steuerlichen Gleichbehandlung von Postdienstleistern bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen grundsätzlich positiv und will deshalb die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über die Mehrwertsteuer auf Postdienstleistungen noch einmal eingehend prüfen.