Der E-Postbrief kann im Onlinehandel genutzt werden, um die Volljährigkeit des Kunden zu prüfen. Denn nur wer über 18 ist, kann sich für den E-Postbrief registrieren.
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat der Deutschen Post zufolge den E-Postbrief als übergreifendes Jugendschutz-Konzept eingestuft. Damit kann er von Händlern eingesetzt werden, um die rechtlichen Vorgaben des Jugendschutzes zu erfüllen.
E-Postbrief erst ab 18
Die E-Postbriefadresse ist Alters- und Identitätsnachweis des Kunden. Denn die Postkunden müssen sich bei der Registrierung für den E-Postbrief mit einem Ausweis in einer Postfiliale identifizieren. Außerdem ist die Registrierung nur für Volljährige möglich.
Bei der Online-Bestellung weist sich der Kunde durch die Angabe der E-Postbriefadresse aus. Der Händler schickt den Kunden per E-Postbrief einen Sicherheitscode mit dem die Bestellung abgeschlossen wird. Der Käufer gibt bei besonderen Jugendschutzbestimmungen noch eine Handy-Tan ein. Laut der Deutschen Post stellt der E-Postbrief so sicher, dass altersbeschränkte Produkte nur von Volljährigen gekauft werden.