Die Schweizerische Post beginnt Mitte August 2013 die Verhandlungen zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Nach Angaben des Unternehmens soll dieser 2015 in Kraft treten.
Der neue GAV soll zusammen mit der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair bis 2014 ausgehandelt werden. Die Verhandlungen erfolgen aufgrund der neuen Postgesetzgebung, die 2012 in Kraft trat. Durch die Umwandlung der Schweizerischen Post in eine Aktiengesellschaft muss nun ein neuer GAV binnen von zwei Jahren ausgehandelt werden.
Der alte GAV ist nach Angaben des Unternehmens bereits zehn Jahre alt und muss an die stark veränderte Arbeitswelt angepasst werden. Die Post sieht dies als Chance den GAV zu modernisieren und diesen auf zukünftige Aufgaben auszurichten. Zudem sollen Unternehmens- als auch Mitarbeiterinteressen berücksichtigt werden.
Zunächst keine Änderungen für Mitarbeiter
Für die Mitarbeiter der Schweizerischen Post ändert sich während der Verhandlungen nichts. Nach Angaben des Unternehmens werden alle bestehenden Arbeitsverhältnisse unverändert weitergeführt. Sobald der neue Vertrag ausgehandelt ist, bekommen alle Mitarbeiter einen neuen Einzelarbeitsvertrag. Für arbeitsrechtliche Differenzen sind nach Angaben der Post nun die Zivilgerichte zuständig.