Schweiz: Vollmachten wieder kostenlos 

Die Schweizerische Post ändert die Konditionen bei der Einmalvollmacht. Kunden müssen nur einmal für den Service zahlen.

Eigentlich plante die Schweizerische Post eine jährliche Gebühr für die Vollmacht. Doch nun änderte das Unternehmen diese Pläne. Die Einmalvollmacht soll ab dem 16. September 2013 kostenlos sein. Bei der Dauervollmacht fallen einmalig Kosten bei der Eröffnung an.

Einmal- und Dauervollmacht

Mit der Einmalvollmacht kann eine Drittperson eine bestimmte Sendung abholen. Laut der Post richtet sich das Unternehmen mit diesem Service vor allem an Kunden, die nur gelegentlich Andere für die Abholung einer Sendung bevollmächtigen müssen. Für den Service benötigen die Kunden ein Benutzerkonto bei der Webseite der Post. Eine andere Möglichkeit ist, die Vollmacht telefonisch zu beantragen.

Bei der Dauervollmacht berechtigten die Kunden die Drittperson dazu, regelmäßig Sendungen für sie abzuholen. Die Eröffnung kostet 24 Franken via Internet und 36 Franken am Schalter. Sie ist elektronisch erfasst. Die Kunden können sie online einsehen und verwalten.

Alternative Vollmachten

Personen mit gleichem Nachnamen brauchen sich der Post zufolge nicht gegenseitig zu bevollmächtigen. Bei nicht eingeschriebenen Paketen reicht hier das Vorweisen der Abholungseinladung. Das Unternehmen akzeptiert zudem notariell beglaubigte Vollmachten, die den Postempfang mit einschließen.