Die Schweizerische Post, die Gewerkschaft syndicom und der Personalverband transfair haben neue Arbeitsverträge abgeschlossen. Das Ergebnis der Verhandlung muss aber noch von den Entscheidungsgremien aller Sozialpartner bestätigt werden.
Die drei Konzerngesellschaften Post CH AG, PostAuto Schweiz AG und PostFinance AG erhalten jeweils einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Die Eckwerte gelten für alle drei Konzerngesellschaften. Die Parteien einigten sich auf Vertragswerte, die die Interessen des Unternehmens und der Mitarbeiter aufrechterhalten.
Einige Eckwerte des Gesamtarbeitsvertrags (GAV)
Der Geltungsbereich des GAV gilt jetzt auch für Lernende und Aushilfen. Mitarbeiter in höheren Funktionen ab Funktionsstufe zehn erhalten neue Verträge außerhalb des Geltungsbereichs der GAV.
Das bewährte Lohnsystem wird weitergeführt. Der Lohn der Mitarbeiter wird übernommen und die Arbeitsmarktzulage in den bisherigen Lohn eingebaut. Die Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit, Bereitschaftsdienst (Pikettdienst) und Stellvertretung werden in der Pensionskasse neu versichert. Die Treueprämie wird erstmals nach fünf Jahren und anschließend alle fünf Jahre im gleichen Umfang ausgezahlt.
Ab dem 58. Lebensjahr haben die Mitarbeiter einen Anspruch auf Altersteilzeit. Sie können ihre Beschäftigung auf bis zu 50 Prozent auf der Basis einer Vollzeitstelle reduzieren. Der Mutterschaftsurlaub steigert sich von 16 auf 18 Wochen. Der Vaterschaftsurlaub wird um acht auf zehn Tage erhöht.
Spezielle Regelungen pro Konzerngesellschaft
Bis zum 59. Lebensjahr haben Mitarbeiter der Post CH AG und PostFinance AG einen Anspruch von sechs Wochen Ferien im Jahr. Ab dem 60. Lebensjahr steigt der Anspruch auf sieben Wochen. Bei der PostAuto Schweiz AG beträgt die Ferienzeit pro Mitarbeiter fünf Wochen (bis zum 59. Lebensjahr) und ab dem 60.Lebensjahr sechs Wochen.
Die Anstellungsbedingungen für die Mitarbeiter der PostAuto-Unternehmer wurden mit dem Personalreglement neu verhandelt. Diese sind nun identisch mit jenen der Mitarbeiter der PostAuto Schweiz AG.
Die Entscheidungsgremien aller Sozialpartner müssen die Ergebnisse der Verhandlungen noch bestätigen. Ende April 2015 wird die Bewilligung erwartet. Die neuen Gesamtarbeitsverträge werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten und haben eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Foto: © Andrea Crameri