Alle Postunternehmen können künftig für ihren Universaldienst von der Umsatzsteuer befreit werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht hat. Mit dem Gesetz soll das umstrittene Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post beendet werden und steuerliche EU-Vorgaben umgesetzt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages.
Umsatzsteuerbefreiung nur für Universaldienst
Voraussetzung für die Befreiung von der Umsatzsteuer sei die Verpflichtung des Unternehmens, Post-Universaldienstleistungen ständig und flächendeckend anzubieten. Dazu zählen nach Angaben des Entwurfs die Beförderung von Briefen (einschließlich der Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis 2 Kilogramm), die Beförderung von Paketen bis zehn Kilogramm sowie Einschreib- und Wertsendungen. Wenn ein Anbieter nur einen Teilbereich der Universaldienstleistungen anbieten wolle, müsse er ebenfalls bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und tragbare Preise für alle Nutzer bieten.
Keine Steuerbefreiung für Pakete über 10 Kilo
Wie aus dem Gesetzentwurf weiter hervorgeht, sollen Paketsendungen mit einem Gewicht über 10 Kilogramm bis 20 Kilogramm in Zukunft nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit sein. Das gelte ebenso für Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften mit einem Gewicht über zwei Kilogramm, Expresszustellungen, Nachnahmesendungen sowie individuell vereinbarte Leistungen.
Auch Tarife, die grundsätzlich für jedermann zugänglich, aber nicht für den durchschnittlichen Privatkunden bestimmt sind (etwa Tarife ab einer Einlieferungsmenge von 1.000 Exemplaren), sollten umsatzsteuerpflichtig werden. Die Steuerbefreiung soll das Bundeszentralamt für Steuern bescheinigen. Es kann die Steuerbefreiung auch wieder aberkennen.