Die Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post AG steht derzeit auf dem Prüfstand. Bei den Postgenossenschaften, die postvorbereitende Leistungen anbieten, ist man da schon einen Schritt weiter.
Das Bundesfinanzministerium hat eine bundeseinheitliche Abstimmung
zur Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der postvorbereitenden
Leistungen veranlasst. In diesem Zusammenhang hat das Ministerium klar gestellt, dass die dem Konsolidierungsunternehmen gewährten Portorabatte grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen, und zwar unabhängig von der Rechtsform des Konsolidierungsunternehmens. Demnach müssen auch die Postgenossenschaften Umsatzsteuer abführen.
Die Konkurrenten der Postgenossenschaften begrüßen die Klarstellung des Bundesfinanzministeriums. So zeigte sich der Anbieter freesort erfreut, dass die umsatzsteuerrechtliche Ungleichbehandlung von Genossenschaften
und gewerblichen Konsolidierern endlich aufgehoben werden
soll. Man führe selbst bereits erhebliche Umsatzsteuerbeträge ab. Durch den Kostenvorteil von 16 Prozent hätten die Postgenossenschaften einen schwer zu kompensierenden Wettbewerbsvorteil gehabt.
Derzeit ist noch offen, ob die Postgenossenschaften ihren Mitgliedern jetzt die
bislang nicht berechneten Umsatzsteuerbeträge nachbelasten müssen.