Urteil: Marke "Post" bleibt eingetragen 

Der Begriff "Post" bleibt als Marke für die Deutsche Post eingetragen. Das hat das Bundespatentgericht entschieden (Az.: 26 W (pat) 24/06). Das Bundespatentgericht folgt mit seinem Urteil einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (Az.: I ZB 37/07). In der Frage, ob Post eine Marke oder eine Dienstleistungsbeschreibung sei, hat das Gericht entschieden: Sowohl als auch.

Bundesgerichtshof stoppt Löschung der Marke "Post"

Gegen einen Eintrag des Begriffs "Post" als Marke durch die Deutsche Post im November 2003 hatten Konkurrenten Beschwerde eingelegt. Daraufhin hatte das Patentamt die Löschung angeordnet. In einer ersten Entscheidung hatte das Bundespatentgericht die Löschung bestätigt. Unter anderem hatten die Richter argumentiert, eine Dienstleistung sei per se nicht markenschutzfähig.

Die Deutsche Post hatte den Bundesgerichtshof (BGH) eingeschaltet. Dieser hatte den Markenschutz bestätigt und die Sache an das Bundespatentgericht zurückverwiesen. Die Deutsche Post kann die Marke "Post" also behalten.

Blaue Post ist erlaubt

Gleichzeitig entschied das Bundespatentgericht aber auch, dass "Post" eine Beschreibung für eine Dienstleistung sei. Daher müssen Postdienstleister, die das Wort "Post" im Namen führen, nicht von vornherein Klagen fürchten, informiert der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK).

Die Entscheidung lasse zu, dass Konkurrenten den generischen Begriff "Post" mit entsprechendem Zusatz, zum Beispiel als Firmennamen wie etwa "Blaue Post", verwenden können, teilte der BIEK mit. Die Parteien können noch Rechtsmitteleinlegen.

Foto: © James Steidl/FOTOLIA