Alternative Postdienstleister werfen der Bundesregierung vor, Gesetze so auszulegen, dass die Deutsche Post ihr Umsatzsteuerprivileg behält. Der Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) kritisiert ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums an alle oberen Finanzbehörden der Länder.
Universaldienst ab 12.000 Annahmestellen
Darin werde klar gestellt, dass jeder Postdienstleister, der umsatzsteuerbefreit werden wolle, mindestens 12.000 Annahmestellen haben müsse und alle 1.000 Meter einen Briefkasten in geschlossenen Wohngebieten aufzustellen habe. Kriterien, die derzeit nur auf die Deutsche Post zutreffen.
Der BdKEP sieht jedoch eine unzulässige Auslegung der Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV). In der Verordnung stehe kein Wort davon, dass diese Kriterien von einem einzigen Unternehmen erfüllt werden müssten. Der Branchenverband der Post-Konkurrenten wirft der Bundesregierung vor, sie habe nie ernsthaft gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Postmarkt herstellen wollen. Dies gehe auch zu Lasten der Verbraucher.
Jahre des Streits um das Umsatzsteuerprivileg
Nach langen politischen und gerichtlichen Auseinandersetzung hat der Bund erst in diesem Jahr entschieden, dass die Deutsche Post in Zukunft für Massensendungen wie alle anderen Unternehmen Umsatzsteuer abführen muss. Der sogenannte Universaldienst, der eine Flächenabdeckung mit privaten Postdienstleistungen sicherstellen soll, blieb zwar von der Umsatzsteuer befreit, seit dem 1. Juli 2010 können aber auch andere Unternehmen den Status eines Universaldienstleisters beantragen.
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